Bundesvers
ammlung
(Bundestag), zur Zeit des vormaligen Deutschen Bundes das Organ desselben, ¶
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welches sich aus den Bevollmächtigten (Bundestagsgesandten) der verbündeten deutschen Staatsregierungen in ständiger Vereinigung zusammensetzte.
Den Vorsitz führte Österreich [* 3] durch den Bundespräsidialgesandten (s. Deutscher Bund).
In der Schweiz
[* 4] ist
die Bundesvers
ammlung diejenige Körperschaft, welche die oberste Bundesgewalt ausübt, indem sie sich aus dem Nationalrat und aus dem Ständerat
zusammensetzt (s. Schweiz).