Bundesschi
edsgericht,
zur Zeit des frühern Deutschen Bundes ein in der Bundesverfassung zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen einzelnen Bundesregierungen und ihren Landständen vorgesehenes Schiedsgericht.
Bundesschiedsgericht
47 Wörter, 417 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Bundesschiedsgericht,
zur Zeit des frühern Deutschen Bundes ein in der Bundesverfassung zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen einzelnen Bundesregierungen und ihren Landständen vorgesehenes Schiedsgericht.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Bundesschiedsgericht
war eine niemals praktisch gewordene Einrichtung beim frühern Deutschen Bunde, welche dazu bestimmt war, Streitigkeiten einer deutschen Regierung mit ihren Ständen zu entscheiden.