Bundesheer
,
das Heer eines Staatenbundes oder Bundesstaates, das nach bestimmten Festsetzungen aus den Bundeskontingenten der einzelnen Staaten gebildet wird.
Bis zur Auflösung des Deutschen Bundes 1866 bestand in Deutschland [* 2] ein und zum Schutze der Westgrenze dienten die Bundesfestungen Mainz, [* 3] Luxemburg, [* 4] Rastatt, [* 5] Landau [* 6] und Ulm, [* 7] die auf gemeinschaftliche Kosten errichtet und unterhalten wurden und eine aus mehrern Kontingenten zusammengestellte Besatzung erhielten. (S. auch Deutsche Bundesfestungen.) [* 8]