Bundesgenossen
,
im allgemeinen diejenigen, welche zur Erreichung irgend eines Zweckes sich zu gegenseitiger Unterstützung vereinigen;
dann solche Völker, Fürsten oder Gemeinden, welche sich zu gegenseitigem Schutz in Kriegsgefahren oder zu gegenseitiger Unterstützung für Kriegsunternehmungen durch Schutz- und Trutzbündnisse verbindlich gemacht haben.