Bundesexek
ution,
in einem Staatenbund oder Bundesstaat das Verfahren, um die Mitglieder des Staatenvereins nötigenfalls zwangsweise zur Erfüllung ihrer Bundespflichten anzuhalten.
Nach der deutschen
Reichsverfassung (Art. 19) wird die Bundesexek
ution vom
Bundesrat beschlossen und vom
Kaiser vollstreckt.