Bulletin
(franz., spr. büll'täng; ital.
Bulletino
, lat. Bulla), Bekanntmachung, durch welche in größern oder kleinern Zeiträumen
über eine Angelegenheit Nachricht gegeben wird; insbesondere der tägliche
Bericht von
Ärzten über den Gesundheitszustand
einer hohen
Person; dann der zur Veröffentlichung bestimmte
Bericht eines
Generals an seine
Regierung über
den
Ausgang einer
Schlacht (in welcher Beziehung besonders an die aufsehenerregenden
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mehr
Bulletins
der großen Armee Napoleons I. zu erinnern ist). Endlich führen auch die regelmäßigen Berichte über die Sitzungen
der Akademien und gelehrten Gesellschaften sowie die Sammlungen der von ihren Mitgliedern gelieferten wissenschaftlichen Abhandlungen
öfters den Titel Bulletins.
Bekannt wegen des Reichtums ihres Inhalts sind z. B. die »Bulletins«
der Petersburger Akademie sowie das »Bulletino«
des Archäologischen Instituts zu Rom.
[* 3] Auch die offizielle
Sammlung der Gesetze und Verordnungen der französischen Republik führte seit ihrem Beginn (14. Frimaire des Jahrs II) den Titel
»Bulletin
des lois«. In noch umfassenderm Sinn wird das Wort von Franzosen und Italienern als Aufschrift für Zeitschriften wissenschaftlichen
Inhalts gebraucht. - Bulletinist
, Bulletin
schreiber, -Verfasser.