mehr
wichtigen Fällen schon seit dem 9. Jahrh. sich bedienten. Vorzugsweise aber gebraucht man diesen Ausdruck von den im Namen des Papstes ausgefertigten offenen und mit einem, bei Gnadensachen an einem gelb- oder rotseidenen, bei Justizsachen an einem grauhänfenen Faden [* 3] herabhängenden Siegel versehenen Urkunden über wichtigere Gegenstände. Sie werden, mit Ausnahme derer an die unierten Griechen, in lat. Sprache [* 4] abgefaßt und auf Pergament geschrieben, und zwar auf die rauhe Seite desselben und mit got. Buchstaben. (S. Breve.) Alle tragen an der Stirn den Namen und Titel des Papstes, z. B. Leo, episcopus, servum servorum Dei etc. Angehängt ist ihnen das in Blei [* 5] abgedruckte große Siegel der röm. Kirche, das auf der Vorderseite die Bildnisse der Apostel Petrus und Paulus, auf der Rückseite den Namen des regierenden Papstes zeigt.
Ausgenommen hiervon sind die halben, d. h. zwischen der
Wahl und
Weihe eines Papstes ausgefertigten Bulle
, wo die Vorderseite
leer gelassen wird.
Über staatliche Genehmigung der Bulle
s. Placet. Citiert werden die Bulle
nach
den Anfangsbuchstaben des
Textes. Besonders berühmt sind die Bulle
Clericis laios und
Unam sanctam, die
Bonifacius VIII. 1296 und 1302 gegen
Philipp den Schönen von
Frankreich erließ;
In coena domini, die seit
Urban V. (1362) öfters wiederholte Bannbulle
gegen
die
Ketzer;
Exsurge Domine, von Leo X. 1520 gegen Luther erlassen und von diesem verbrannt;
Unigenitus, die
Verdammungsbulle
von 1713 gegen Quesnel;
Dominus ac redemtor noster, die Bulle
, worin der Jesuitenorden aufgehoben wurde;
Ecclesi Christi, worin das Konkordat mit Frankreich 1801 in Vollziehung gebracht wurde;
Sollicitudo omnium, worin Pius VII. 1814 den Jesuitenorden wiederherstellte;
Ineffabilis, die von Pius IX. 1854 dogmatisierte unbefleckte Empfängnis der Maria, und Pastor aeternus, worin 1870 Pius IX. die Unfehlbarkeit proklamierte.
Die wichtigern päpstlichen und Breven sind in den sog. Bullarien gesammelt, deren seit dem 16. Jahrh. verschiedene erschienen sind. Die eigentliche offizielle Sammlung derselben ist das «Bullarum privilegiorum ac diplomatum Romanorum Pontificum amplissima coliectio usque ad Clementem XII.» von Cocquelines (13 Bde. in 28 Tln., Rom [* 6] 1738-45),
welches zunächst im «Bullarium Papae Benedicti XIV.» (4 Bde., ebd. 1746-57),
dann in der «Bullarii Romani continuatio» von Barberi (18 Bde.,
ebd. 1835-57;
Neue Folge, die Bulle
Gregors XVI. enthaltend, ebd. 1857 fg.) bis auf die neueste Zeit herab
fortgeführt wurde. Ein neuer
Abdruck des Buliarium von Cocquelines mit Fortsetzungen und Ergänzungen erschien in 13
Bänden
(Mecheln
[* 7] 1826-28).
Außer ältern Sammlungen ist namentlich noch das «Magnum bullarium Romanum»
zu erwähnen (19 Bde., Luxemb. 1747-58;
neu herausgegeben und bis auf die Gegenwart fortgeführt von Gaude, 24 Bde.,
Tur. 1857-72). -
Vgl. Eisenschmid,
Röm. Bullarium, oder
Auszüge der merkwürdigsten päpstlichen Bulle
(2 Bde.,
Neust.
a. d.
Orla 1831).