Buhne
[* 2]
(Abweiser,
Stake,
Zunge), jedes Flußbauwerk, welches mit dem einen Ende sich an das
Ufer anschließt
und mit dem andern entweder frei in den
Fluß hineinragt, oder sich auch bis an das jenseitige
Ufer erstreckt, um entweder
dem
Fluß oder einem Teil desselben eine andre
Richtung zu geben, oder dessen
Ufer vor Abbruch zu schützen, oder durch Anschwemmung
Land zu gewinnen. Nach dem
Material unterscheidet man
Erd-,
Stein-,
Pfahl- und Faschinenbuhnen
, von denen
die
Stein- und Faschinenbuhnen
am häufigsten angewandt werden.
Die Buhnen
sind teilweise in das
Ufer einzubauen und mit demselben zu verbinden. Der Teil, welcher das
Ufer berührt, heißt
die
Wurzel,
[* 3] der entgegengesetzte Teil der
Kopf, die auf dem Flußbett ruhende
Fläche die
Sohle oder Grundlage,
die oberste, teilweise gewölbte
Fläche die
Krone, die stromaufwärts gerichtete Seite die Vorder- oder Strichseite, die stromabwärts
gerichtete die Rückseite. Die
Höhe der Buhne
wird in vielen
Fällen, namentlich nach der
Wurzel hin, der Uferhöhe gleich gemacht,
damit ein Hinterspülen derselben vermieden werde.
Die Strichseite kann unter Umständen sehr steil gehalten werden, während der stromabwärts liegenden Seite eine sehr flache,
namentlich bei den Steinbuhnen
nicht unter 1:2 angelegte,
Böschung gegeben werden darf. Je nach der
Richtung, nach welcher
sich die Buhnen
vom
Ufer ab in den
Fluß erstrecken sollen, unterscheidet man flußabwärts geneigte, senkrechte
und flußaufwärts geneigte. Die flußabwärts geneigten oder Ablenkungsbuhnen
sind zu kostspielig, gewähren flußabwärts
höchst selten sichern
Schutz und veranlassen meist Widerströme, die sich sogar in den zwischen dem
Ufer und der Buhne
befindlichen
Raum erstrecken, das Ansetzen von Land hindern und oft Abbruch des
Ufers verursachen.
Die sogen. senkrechten Buhnen
entsprechen ihrem
Zweck schon weit mehr; aber noch wirksamer als sie sind
die flußaufwärts gerichteten Buhnen
, deren
Richtung mit dem stromaufwärts liegenden
Ufer einen
Winkel
[* 4] von 25-60° bilden
muß, je nachdem der
Fluß mehr oder weniger reißend ist. Hinsichtlich der Art ihrer
Wirkung werden die Buhnen
in
angreifende und schützende eingeteilt. Die erstern überschreiten die Normalbreite des
Stroms, letztere nicht. Die Schutzbuhnen
sollen ein mit dem Abbruch bedrohtes oder schon im Abbruch liegendes
Ufer bewahren.
Ihr
Kopf darf nie über die
Linie hinausreichen, welche die Normalbreite des
Flusses begrenzt; mithin dürfen sie nie die Normalbreite
des
Flusses schmälern.
Soll durch sie zugleich die fehlende Normalbreite des
Flusses hergestellt werden,
so muß ihr
Kopf die
Linie berühren, welche jene
Breite
[* 5] bezeichnet. Schutzbuhnen
, wenn sie nur als solche dienen, sind hoch
genug, wenn sie 40-50
cm über das Mittelwasser hervorragen. Die Treibbuhnen
sollen den
Fluß zwingen, das jenseitige
Ufer,
eine
Insel oder eine
Sandbank etc. teilweise oder ganz abzuführen oder das Flußbett zu vertiefen. Da dieselben
vorzugsweise bei hohem Wasserstand wirksam sein können, so müssen sie höher als
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mehr
die übrigen, meist bis 1,25-1,5 m über dem Mittelwasser erbaut
werden. Die Fangbuhnen
(Verlandungsbuhnen
) sollen das Ansetzen von Land neben sich bewirken oder zu diesem Zweck das Flußgeschiebe,
Sand, Steine oder Erde aus den Flüssen auffangen. Die Verlandung erfolgt um so schneller, je niedriger die Buhnen
sind, daher
einige ihre Höhe sogar unter dem niedrigsten Wasserstand anlegen und sie stufenweise, je nach der Zunahme
der Verlandung, erhöhen wollen. Die Schöpfbuhnen
, welche stromaufwärts gebaut werden, sind bestimmt, den Strom oder meist
nur einen Teil desselben aufzufangen und nach einer andern Richtung zu leiten.
Sie finden Anwendung bei Vertiefung und Erweiterung von Stromrinnen, zum Behuf zweckmäßiger Verteilung des Wassers an Stromscheidungen, an Mühlen, [* 7] um diesen Wasser zuzuleiten, am gewöhnlichsten aber bei Durchstichen. Weil sie den heftigsten Angriffen des Flusses ausgesetzt zu sein pflegen, so müssen sie so stark und dauerhaft wie möglich gebaut werden. Die Krone darf bei Flüssen von einiger Bedeutung nicht unter 5,5 m breit sein und kann unter Umständen zu 6,5 m erweitert werden.
Die Breite richtet sich nach der Länge der Buhnen. Die Trennungsbuhnen (Separationswerke) werden am Vereinigungspunkt zweier Flüsse [* 8] angewendet, wenn die Richtung, in welcher sie sich vereinigen, keinen hinlänglich spitzen Winkel bildet und die Lokalität gestattet, die Mündung des kleinern Flusses weiter abwärts zu verlegen. Die Sperrbuhnen, auch Koupierungen genannt, werden angelegt, wo Stromarme oder ganze Flußbetten zu verbauen (sperren) sind, was am häufigsten bei Ausführung von Flußdurchstichen vorkommt.
Eine besondere Art von Buhnen sind endlich die einander gegenüberliegenden sogen. Rauschbuhnen, welche dazu bestimmt sind, den Querschnitt des Stroms einzuengen, um das Fahrwasser in der Mitte seines Bettes zu vertiefen. Meist sind zum Schutz eines Ufers mehrere aufeinander folgende Buhnen erforderlich, und es ist dann notwendig, ihre gegenseitige Entfernung auf eine zweckmäßige Weise zu bestimmen. Man sucht diese Entfernung dadurch auszumitteln, daß man durch den Punkt a (s. Figur), wo die erste Buhne das Ufer berührt, für den von demselben gebildeten Bogen [* 9] eine Tangente a h und mit dieser eine Parallele [* 10] c d durch den Kopf der Buhne zieht und dann den Punkt d, wo sie das Ufer trifft, zur Stelle der nächsten Buhne bestimmt.