derjenige Vermögenskomplex in einer städtischen
Gemeinde, welcher für die wirtschaftlichen Bedürfnisse
der
Bürger, sei es aller, sei es einer bevorzugten
Klasse derselben, zur Verwendung und
Nutznießung kommt.
Den
Gegensatz bildet
das Kämmereivermögen, das für öffentliche Stadtzwecke bestimmte
Vermögen (s.
Allmande).
zum Unterschied vom Kämmereivermögen einer Gemeinde, welches letztere zu Gemeindezwecken genutzt
und von dem Gemeindevorstand verwaltet wird, ist das gemeinsame Vermögen, welches von den Bürgern zusammen
für ihre Privatzwecke genutzt wird, s. Allmende.