Bürgerschule
(städtische Mittelschule). Während in der ältern Zeit alle städtischen Schulen, sofern sie nicht als Kirch- und Pfarrschulen ganz auf dem Standpunkt der Volksschule standen, den Charakter der lateinischen Schulen hatten, den sie freilich oft kümmerlich genug zum Ausdruck brachten, verlangten einsichtige Pädagogen des vorigen Jahrhunderts nachdrücklich Schulen, welche recht eigentlich für das Bedürfnis des Bürgerstandes berechnet wären. Namentlich in dem um Francke gescharten Kreis [* 2] der hallischen Pietisten machte sich diese Forderung geltend und rief verschiedene Versuche zu ihrer Befriedigung hervor. Das Interesse für diese Art von Schulen wurde in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts durch die Schrift des Pastors Resewitz zu Kopenhagen, [* 3] spätern Abtes und Generalsuperintendenten zu Klosterberge: »Die Erziehung des Bürgers« (Kopenh. 1773) neu angeregt und beschäftigte viele treffliche Schul- und Staatsmänner der Zeit, namentlich solche, welche inmitten der Praxis und den radikalen Reformen der Philanthropen ferner standen.
Aus den mancherlei
Versuchen gingen später einerseits die höhern Bürgerschulen
(s. d.), d. h.
lateinlose höhere
Schulen, welche den
Realschulen bis zur Obersekunda oder
Prima entsprechen, hervor, anderseits die
Mittelschulen
(s. d.), d. h. gehobene und über
die
Grenze der allgemeinen Schulpflicht um 1-2 Jahre hinausgreifende
Volksschulen. Jene erhielten in
Preußen
[* 4] festere
Ordnung
zuerst durch die »Vorläufige
Instruktion für die an den höhern
Bürger- und
Realschulen anzuordnenden
Entlassungsprüfungen«
vom welcher die »Unterrtchtsordnung« vom und zuletzt
die
Lehrpläne vom folgten. Diese, ihrer
Natur nach weniger gleichförmig gestaltet, sondern
den örtlichen Verhältnissen mannigfach angepaßt, fanden festere
Normen durch die Falkschen »Allgemeinen Bestimmungen« vom Der
einfache
Name Bürgerschule
selbst, durch seine Mehrdeutigkeit unbequem geworden, ist allmählich aus der amtlichen
Sprache
[* 5] verschwunden.