Bürgerrecht
Kantharidensalbe - Kan

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Kanton. (lat.
Civitas), der Inbegriff derjenigen Befugnisse, welche dem
Bürger als solchem zustehen. Dabei ist
zwischen Staatsbürgerrecht
und Gemeindebürgerrecht zu unterscheiden, je nachdem es sich um die
Staatsangehörigkeit und
um die daraus hervorgehenden
Rechte (s.
Unterthan) oder um die Gemeindeangehörigkeit handelt (s.
Bürger). Im deutschen
Bundesstaat
kann man auch von einem
Reichsbürgerrecht im
Gegensatz zu dem in den Einzelstaaten sprechen (s.
Bundesindigenat), gleichwie
in der
Schweiz
[* 2] zwischen dem
Schweizer Bürgerrecht
, welches allen
Angehörigen der
Eidgenossenschaft zusteht, und dem
Kantonsbürgerrecht
, dem in einem einzelnen
Kanton,
[* 3] unterschieden wird. Auch die Bestimmungen über die rechtliche
Stellung
des
Bürgers werden zuweilen als Bürgerrecht
(im objektiven
Sinn) bezeichnet. Im alten
Rom
[* 4] war der
Gegensatz zwischen Bürgerrecht
(jus civile) und
dem allgemeinen
Recht
(jus gentium) in privatrechtlicher Hinsicht von großer Bedeutung (s.
Römisches Recht).