Büreaukrat
ismus
(Büreausystem), diejenige Einrichtung, wonach ein gewisser
Zweig der
Verwaltung von einem einzelnen
Beamten unter dessen alleiniger Verantwortlichkeit geleitet wird. Den
Gegensatz bildet das
Kollegialsystem. So sind z. B. die
Magistrate der größern
Städte kollegialisch organisiert, während das Polizeipräsidium eine büreaukrat
ische
Verfassung hat. An der
Spitze der einzelnen Ministerien steht ein einzelner Ressortminister, während sich das Gesamtstaatsministerium
als eine kollegialische Behörde darstellt.
Für die eigentliche
Exekutive ist das büreaukrat
ische
System um deswillen von Wichtigkeit, weil es die
Schnelligkeit des Vollzugs
und die Einheitlichkeit in der Ausführung der einzelnen Maßregeln sichert. Auf der andern Seite hat
die damit verbundene
Zentralisation nicht geringe
Gefahren. Das büreaukrat
ische
System kann leicht in Eigenmacht und
Willkür
ausarten. Darum ist die
Kontrolle und Mitwirkung, welche die moderne
Staatsverfassung der
Volksvertretung einräumt, für die
staatliche
Verwaltung von besonderer Wichtigkeit, nicht minder aber auch das Selbstverwaltungsrecht, welches
den
Gemeinden und den Kommunalverbänden in gewissem
Umfang eingeräumt ist, um die
Verwaltung, unbeschadet ihrer Einheitlichkeit,
vor
Einseitigkeit zu bewahren und die
Gefahren der
Zentralisation der
Exekutive in der
Hand
[* 2] eines Einzelnen durch eine entsprechende
Dezentralisation bei der Feststellung der leitenden
Grundsätze zu paralysieren. Übrigens wird der
Ausdruck
auch als gleichbedeutend mit
Büreaukratie (s. d.) gebraucht.
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