Büreaukratie
(franz.-griech., »Schreibstubenherrschaft«),
Regiment vom grünen
Tisch aus; Bezeichnung für eine kurzsichtige und engherzige Beamtenwirtschaft, welche in kaftenmäßiger
Absonderung und Selbstüberhebung, dem eigentlichen Volksleben entfremdet, in pedantischer
Weise und mit geringem Verständnis
für die praktischen Bedürfnisse des
Volkes zu verfahren pflegt. Auch eine solche Beamtenschaft und ihre
Angehörigen nennt
man Büreaukratie.
Der
Boden der Büreaukratie
ist der absolute
Staat mit dem
System polizeilicher Bevormundung gegenüber dem
»beschränkten Unterthanenverstand«. So stand das büreaukrat
ische
Regiment während des 18. und auch noch in der ersten Hälfte
des 19. Jahrh. in voller
Blüte,
[* 2] und bis in die neueste Zeit hinein finden sich Anklänge an das Beamtenwesen
jener Zeit des
Polizeistaats, welches mit dem
Wesen des modernen
Rechtsstaats unverträglich ist.
Die Begründung der konstitutionellen
Regierungsform, die parlamentarische Mitwirkung der Unterthanenschaft bei den wichtigsten
Regierungshandlungen, das freie
Vereins- und
Versammlungsrecht, die Bedeutung der
Presse
[* 3] für die öffentliche
Diskussion der
Staatsangelegenheiten, die
Anerkennung des Selbstverwaltungsrechts der
Gemeinden und der
Gemeindeverbände,
alles dies sind
Momente, welche ein büreaukrat
isches
Regiment für die Gegenwart unerträglich und unmöglich machen. Mögen
einzelne
»Büreaukraten« an dem alten Standpunkt eigensinnig festhalten, im
Volk haben ihre Bestrebungen keinen
Boden mehr,
und die
Autorität der Behörde, in deren
Schoße sich solche
Tendenzen geltend machen, wird dadurch keineswegs
gefördert. Die
Ausdrücke und
Büreaukratismus werden auch als gleichbedeutend mit der Bezeichnung »büreaukrat
isches
System« gebraucht (s.
Büreaukratismus).