Bündnis,
s. Bund.
6 Wörter, 41 Zeichen
s. Bund.
als Glasmaß eine bestimmte Anzahl von Quadratzollen Glas, so daß z. B. 2 große Tafeln oder auch 20 kleine = 1 Bund sind;
20 Bund machen eine Kiste.
Auch eine je nach der Feinheitsnummer verschiedene Anzahl Garnsträhne.
ein zu gegenseitigen Leistungen zwischen zweien geschlossener Vertrag. Auf der Voraussetzung eines solchen zwischen Gott und dem Volk Israel geschlossenen Bundes beruht insonderheit die Religionsverfassung des Alten Testaments. Den Bund stiftet Gott mit seiner Verheißung, die Gegenleistung ist die Erfüllung des göttlichen Gebots, das Zeichen der Bundesannahme die Beschneidung. Im Gegensatz zu diesem Alten Bund heißt im Anschluß an die Einsetzungsworte des Abendmahls die Religion Christi der Neue Bund Buch des Bundes hieß ursprünglich das älteste Verzeichnis mosaischer Gesetze, dann ging der Name auf die Bücher Mosis selbst sowie auf alle biblischen Religionsurkunden über, so daß wir jetzt die biblischen Schriften in die des Alten und des Neuen Bundes (Testaments) einteilen.
(Bündnis), im völkerrechtlichen und im politischen Sinn des Worts die Verbindung mehrerer Staaten zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes und zur Verwirklichung einer bestimmten politischen Idee. Eine solche Vereinigung wird auch wohl Union genannt. Dieselbe kann auf die Dauer berechnet sein, oder sie kann einen mehr vorübergehenden Charakter haben (Allianz, Koalition). Bei den auf die Dauer, wie es nicht selten in den diesbezüglichen Urkunden heißt, »für ewige Zeiten« abgeschlossenen Bündnissen pflegt man zwischen Konföderationen und Unionen im engern Sinn zu unterscheiden, je nachdem die verbündeten Staaten unter besondern Regierungen stehen oder einen gemeinsamen Souverän haben. So ist z. B. das gegenwärtige Deutsche Reich eine Konföderation, während Österreich-Ungarn eine Union ist. Bei den Konföderationen besteht der
wichtige Unterschied zwischen Staatenbund und Bundesstaat, während man bei den Unionen zwischen Real- und Personalunion zu unterscheiden pflegt (s. Staat).