ErnstGottfriedGeorg von, staatswissenschaftlicher Schriftsteller, geb. auf dem Familiengut
Pritzau in
Mecklenburg-Schwerin, trat 1788 als
Leutnant in hannöverschen Militärdienst, verließ denselben jedoch schon 1790 wieder
und studierte 1797-99 in
Rostock
[* 2] und
Jena.
[* 3] Als Grundbesitzer in
Pommern
[* 4] zeichnete er sich nach 1806 durch
patriotischen
Widerstand gegen die Fremdherrschaft der
Franzosen wie durch das Bestreben aus, die Überschuldung der
Provinz
zu verhindern. Von 1810 bis 1823 nahm
er an allen Beratungen über die
Reformen teil, welche die
Verfassung und die Steuerverhältnisse
desLandes erfuhren. Seine politischen
Ansichten dieser
Periode legte er nieder in zwei
Flugschriften: »Der
Punkt aufs I« (Berl. 1821) und »Über die
Verwaltung des Staatskanzlers v.
Hardenberg« (das. 1821). Der pommersche
Adel verdankt thm die
Gründung der Ritterschaftlichen
Bank in
Stettin,
[* 5] die
Provinz den
Ausbau besserer Verkehrswege.
Als nach Aufhebung der altständischen
Institutionen durch die Märzpatente die vom Finanzminister
Hansemann angebahnte Aufhebung der Grundsteuerbefreiung den ritterschaftlichen Grundbesitz mit bis dahin ungewohnten
Abgaben bedrohte, veranlaßte Bülow-Cummerow die
Bildung eines
»Vereins zum
Schutz des
Eigentums«, des sogen. »Junkerparlaments«.
In seinen spätern
Schriften zeigte er sich den neuern
Anschauungen mehr und mehr abhold. Wir nennen von
ihnen: »Die politische Gestalt
Deutschlands
[* 9] und die
Reichsverfassung« (Berl. 1848);
Ernst von, konservativer Publizist, geb. zu Pritzau in Mecklenburg-Schwerin, trat 1788 als
Lieutenant in die hannov. Armee ein, schied jedoch 1790 bereits wieder aus. Nachdem er in Rostock und Jena
studiert hatte, ließ er sich als Grundbesitzer in Pommern nieder und erwarb u. a. 1804 das Gut Cummerow im Kreise
[* 12] Regenwalde.
Seit dieser Zeit nahm er sehr thätigen Anteil an den ständischen Verhandlungen über die Verfassungsreformen in Preußen. 1812 war
er Mitglied der sog. interimistischen Nationalrepräsentation und später
der unter dem Vorsitze des Kronprinzen gebildeten Kommission für die Beratung der neuen ständischen Organisationsgesetze.
Besondere Aufmerksamkeit schenkte er den Kredit- und Kulturverhältnissen des
flachen Landes. Bülow-Cummerow ging als Politiker von rein
praktischen Gesichtspunkten aus. Teilweise ein Anhänger der Hardenbergschen liberalen Reformen und ohne
Adelsprätensionen, wollte er doch andererseits dem Grundbesitze als solchem eine bevorzugte Stellung im Staate gewahrt wissen;
dem modernen Konstitutionalismus und der Herrschaft der Bureaukratie war er entschieden abhold. Aufsehen erregten seine Schriften
«Ein Punkt aufs I» (Lpz. 1821) und als Fortsetzung
«Über die Verwaltung des StaatskanzlersHardenberg» (Zerbst
[* 13] 1821). An der Gründung der Pommerschen Ritterschaftlichen
Privatbank 1824 war er hervorragend beteiligt.
Später zog er sich von den öffentlichen Geschäften zurück, um der Verwaltung seiner Güter und seinen schriftstellerischen
Bestrebungen zu leben. Sein Werk «Preußen, seine Verfassung und Verwaltung, sein Verhältnis zu Deutschland» (2 Tle., 3. bez. 2. Aufl.,
Berl. u. Jena 1842-43) besprach die preuß. Zustände in freimütiger Weise. Sodann folgten u. a. «Polit.
und finanzielle Abhandlungen» (2 Hefte, Berl. 1844 -45),
«Die europ. Staaten nach ihren innern und äußern polit. Verhältnissen»
(Altona
[* 14] 1845),
«Der Zollverein» (Berl. 1844),
«Preußen im Jan. 1847 und das Patent vom 3. Febr." (ebd. 1847).
Ein neuer Abschnitt seines öffentlichen Wirkens begann nach der Umwälzung von 1848, wo er, um der angebahnten Aufhebung
der Grundsteuerbefreiung des ritterschaftlichen Grundbesitzes entgegenzutreten, einen "Verein zum Schutze des Eigentums" gründete,
der von gegnerischer Seite den Namen «Junkerparlament» erhielt. Auch in der Presse
[* 15] war er außerordentlich thätig. Von spätern
Flugschriften seien genannt: «Die Revolution, ihre Früchte u. s. w.» (Berl. 1850),