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Essenroda bei Braunschweig, [* 3] dem Stammgute seines Vaters, besuchte von 1788 bis 1790 die Ritterakademie zu Lüneburg [* 4] und dann bis 1794 die Universität zu Göttingen. [* 5] Durch seinen Verwandten, den nachmaligen preuß. Staatskanzler Fürsten von Hardenberg, wurde er zunächst bei der Kammer zu Bayreuth [* 6] als Referendar und 1796 als Assessor angestellt und nach dessen Berufung nach Berlin [* 7] 1801 als Kriegs- und Domänenrat beim Generaldirektorium ebenfalls dorthin versetzt. 1804 kam er als Kammerpräsident nach Magdeburg. [* 8]
Nach dem Abschlüsse des Tilsiter Friedens (1807) wurde er bei der Bildung des Staatsrats im neuerrichteten Königreich Westfalen [* 9] als Mitglied desselben nach Cassel berufen und 1808 zum Finanzminister ernannt. Unter den schwierigsten Verhältnissen organisierte er das System und die Verwaltung der Steuern und war mit vielem Geschick bemüht, den namentlich durch Napoleons maßlose Forderungen zerrütteten Finanzen Ordnung und Festigkeit [* 10] zu verleihen. In Anerkennung dessen erhob ihn König Jérôme in den Grafenstand, den 1816 auch der König von Preußen [* 11] bestätigte.
Jedoch infolge von
Intriguen seiner Gegner wurde er als deutsch-patriotischer Gesinnungen verdächtig seines
Amtes
entlassen und lebte von da an auf seinem Gute Essenroda, bis ihn der König von
Preußen gegen Ende 1813 auf
Hardenbergs
Vorschlag
zum Staats-und Finanzminister ernannte. Als ehemaliger westfäl. Beamter hatte er von vornherein hier
eine ungünstige
Stellung.
Daß er Ersparungen erstrebte durch Schwächung der Wehrverfassung, steigerte die Gegnerschaft gegen
ihn, und seine Finanzpläne fanden 1817 entschiedene
Ablehnung im
Staatsrate. Er trat zurück und übernahm das für ihn neuerrichtete
Ministerium des
Handels und der
Gewerbe nebst dem Baudepartement. Als darauf 1825 das Ministerium des
Handels
und der
Gewerbe mit dem Ministerium des Innern verbunden wurde, übertrug ihm der König das Oberpräsidium von
Schlesien.
[* 12] Bülow
starb jedoch bald darauf im
Bade zu
Landeck.