Bücherzettel
,
auch
Bücherbestellzettel, im Postwesen offene gedruckte
Bestellungen auf
Bücher, Zeitschriften,
Bilder
und Musikalien. Das Formular hierzu darf nicht unter 12,4 cm lang und 8,5 cm hoch sein, und muß auf der
Vorderseite den
Vordruck «Bücherzettel»
tragen. Auf der Rückseite dürfen neben der Bezeichnung
der bestellten
bez. angebotenen Werke noch solche handschriftliche Vermerke angebracht werden, welche den bestellten Gegenstand
betreffen und nicht die Eigenschaft einer besondern, mit demselben in keiner
Beziehung stehenden brieflichen Mitteilung haben.
Zulässige Vermerke sind: franko unter Kreuzband, empfohlen, eilig, muß
bis ...ten in meinen
Händen sein, unmittelbar an
N. N., eingebunden, Prachtband, mit den Kupfern, gegen bar, sowie etwaige Preisangaben. Die Bücherzettel
dürfen
auch zur
Bestellung von Unterrichtsgegenständen, wie: Globen, Tellurien, Planetarien,
Wand- und Reliefkarten u. s. w. benutzt
werden;
dagegen ist ihre Verwendung zur Bestellung von Formularen nicht gestattet.
Die
Beförderung der Bücherzettel
erfolgt gegen die
Drucksachentaxe von 3
Pf. (S. Drucksachensendungen.)