Titel
Buddeus
,
1)
Johann
Franz, Theolog und
Philosoph, ein Nachkomme des berühmten
Gelehrten
Budäus (s. d.), geb. zu
Anklam,
[* 2] wo sein
Vater
Superintendent war, studierte seit 1685 in
Wittenberg,
[* 3] wurde 1693
Professor der
Moral
zu
Halle,
[* 4] 1705 ordentlicher
Professor der
Theologie in
Jena
[* 5] und starb in Gotha.
[* 6] Durch die Anwendung seiner historischen
Kenntnisse und der Wolfschen
Philosophie gab Buddeus
der lutherischen
Dogmatik eine wissenschaftlichere Gestalt, und durch die Berücksichtigung
des pietistischen
Moments in der
Religion führte er die
Theologie aus dem scholastischen Bereich wiederum
mehr dem
Bedürfnis der
Frömmigkeit zu. Unter seinen zahlreichen
Schriften sind die bedeutendsten: »Institutiones theologiae
moralis« (Leipz. 1711);
»Historia ecclesiastica Veteris Testamenti« (Halle 1709-20, 2 Tle.);
»Institutiones theologiae dogmaticae« (Leipz. 1728 u. öfter);
»Historia theologiae dogmaticae et moralis« (Frankf. 1725).
2) Karl Franz, Sohn des vorigen, geb. zu Halle, war erst Advokat in Weimar [* 7] und Rudolstadt, [* 8] wurde 1729 Regierungsrat in Rudolstadt, 1734 Hofrat in Gotha und starb daselbst als Vizekanzler. Er ist der Verfasser der anonym erschienenen Schrift »Untersuchung des wahren Grundes, aus welchem die höchste Gewalt eines Fürsten über die Kirche herzuleiten ist« (Halle 1719).
3) Johann Karl Immanuel, Enkel des vorigen, geb. zu Bufleben bei Gotha, wurde nach einer längern advokatorischen Thätigkeit in Altenburg [* 9] 1822 Hof- und Justizrat zu Gera, [* 10] dann Steuer- und Polizeidirektor und endlich Regierungs- und Konsistorialrat. Seit 1830 privatisierte er in Leipzig, [* 11] wo er 1834-40 Mitglied und drei Jahre lang Vorsteher des Kollegiums der Stadtverordneten war und starb. Er veröffentlichte: »Die Ministerverantwortlichkeit in konstitutionellen Monarchien« (Leipz. 1833);
»Repertorium zur Verfassungsurkunde des Königreichs Sachsen« [* 12] (das. 1834);
»Repertorium zu der allgemeinen Städteordnung für das Königreich Sachsen« (das. 1834).
Seit 1841 redigierte er das »Deutsche [* 13] Staatsarchiv« (Jena 1840 bis 1844, 5 Bde.). Sein »Deutsches Anwaltbuch« (Leipz. 1845, vervollständigt 1847) vollendete sein Sohn Arthur (geb. 1811 zu Altenburg, gest. als Advokat in Leipzig).