[* 1] Die vielfach behauptete Verleihung eines besondern Wappens an die Buchdrucker durch KaiserFriedrich
III. zwischen 1460 und 1470 ist ebensowenig wie irgend eine andere Verleihung eines Buchdruckerwappen urkundlich nachweisbar
und die Nachrichten hierüber mögen auf der unrichtigen Auffassung der Thatsache beruhen, daß KaiserFriedrich III. dem StraßburgerBuchdruckerJohannesMentel (s. d.) oder Mentelin 1466 gestattete, ein Personalwappen (den Löwen
[* 4] des Schlettstädter Wappenschildes mit Umlehrung der Farben) anzunehmen. Die neuern, in Buchdruckerkreisen günstig aufgenommenen
Versuche, ein Buchdruckerwappen zu schaffen, fußen aus Darstellungen und Beschreibungen, die im 17. und 18. Jahrh, sich finden und auch in
die Praxis übersetzt worden sind. Sie zeigen in der Regel im Schilde einen schwarzen Doppeladler auf
goldenem Grunde, der in den Klauen
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1. Einband aus dem 12. Jahrhundert: Kupfer,
[* 6] vergoldet, mit Filigran, Steinen und Elfenbein.
3. Einband aus dem
16. Jahrhundert: Gebräuntes Kalbleder mit Goldpressung.
4. Einbandrücken aus dem 16. Jahrhundert.
5. Einband aus dem 18. Jahrhundert: Leder mit Handpressung in Gold.
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665 Winkelhaken und Tenakel hält; auf den Schild
[* 8] ist ein Helm mit goldener Krone aufgesetzt, aus der als Helmkleinod ein bald
nach links, bald nach rechts (im heraldischen Sinne vom Wappen
[* 9] aus genommen, wie bei der eingedruckten Abbildung, die einen
Entwurf des Frhrn. v. Rosenfeld in Wien
[* 10] wiedergiebt) gewandter Greif wächst, der in den Klauen zwei aufeinander
gesetzte Druckballen hält. Nicht zu verwechseln mit diesem sog. Buchdruckerwappen sind
die Drucker- und Verlegerzeichen (Marques typographiques, s. Druckerzeichen).