Brustwehr
[* 1] (franz.
Parapet), jede auf dem Erdboden oder auf dem
Wall von Festungswerken hergestellte
Deckung zum unmittelbaren
Schutz der dahinterstehenden Verteidiger
(Mannschaft oder
Geschütz) gegen feindliches
Feuer. Sie ist Hauptbestandteil aller
Befestigungsanlagen, meist Erdanschüttung. Die
Höhe der Brustwehr
ist entweder so bemessen, daß der Mann
im
Liegen,
Knieen,
Stehen (Anschlaghöhe, bei
Geschützen
Kniehöhe) darüber hinwegschießen kann, oder so, daß eine
Truppe aufrecht stehend
auch auf einigen
Abstand von der Brustwehr
gedeckt ist.
Hinter der Brustwehr
liegen
Bankette, Geschützbänke etc. für die
Verteidigung. Die
Stärke
[* 2] (1-10 m) richtet sich nach der Bodenbeschaffenheit,
resp. dem
Material und danach, ob die Brustwehr
dem
Feuer von
Gewehren,
Feldgeschütz oder
Festungsgeschützen auf
kurze oder auf längere Zeit widerstehen soll. Die Oberfläche der Brustwehr
, die Brustwehr
krone (s.
Fig. bc), wird nach außen etwas abgedacht (Kronenfall, plongée), damit man bequemer darüber hinwegschießen und den Angreifer
auch dicht
vor der Brustwehr
noch sehen kann.
Die Ränder dieser
Fläche werden innere und äußere Brustwehr
krete, erstere
(b), an der die Verteidiger
stehen, auch
Feuerlinie genannt. Die äußere
Böschung (cd) der Brustwehr
, die am meisten vom
Feuer leidet, erhält 1-1½fache
Anlage,
die innere
Böschung (ab) höchstens ¼
Anlage, damit der Verteidiger dicht an die
Feuerlinie herantreten kann. Man bekleidet
sie mit
Rasen,
Flechtwerk,
Hürden,
Faschinen,
Schanzkörben, Brettern, ja auch mit
Mauerwerk. Die Anwendung der Brustwehr
s.
Feldbefestigung
[* 3] und
Festung.
[* 4]
^[Abb.: Brustwehr.]