Titel
Bruns
,
1)
Paul
Viktor von, Chirurg, geb. zu Helmstedt, studierte seit 1831 in
Braunschweig,
[* 2]
Tübingen,
[* 3]
Halle
[* 4] und
Berlin,
[* 5] ließ sich 1837 in
Braunschweig als
Arzt nieder, lehrte daselbst seit 1839
Anatomie und schrieb sein »Lehrbuch der
allgemeinen
Anatomie« (Braunschw. 1841), wandte sich aber dann ausschließlich der
Chirurgie zu und wurde 1843 als ordentlicher
Professor der
Chirurgie nach
Tübingen berufen. Hier wirkte er bis 1882 und starb Auf allen Gebieten der
Chirurgie
thätig, hat sich Bruns
besonders als Spezialarzt für Kehlkopfkrankheiten einen über
Deutschlands
[* 6]
Grenzen
[* 7] weit hinausgehenden
Ruf erworben. Er verfügte über eine außerordentlich sichere und glänzende
Technik im
Gebrauch des
Kehlkopfspiegels,
dessen Anwendung er vielfach, namentlich auch in Bezug auf den hierzu erforderlichen
Beleuchtungsapparat, vervollkommt hat.
Er schrieb: »Handbuch der praktischen
Chirurgie«
(Tübing. 1854-60, 2 Bde.; mit
Atlas
[* 8] 1853 ff.);
»Durchschneidung der Gesichtsnerven beim Gesichtsschmerz« (Tübing. 1859);
»Behandlung schlecht geheilter Beinbrüche« (Berl. 1861);
»Die erste Ausrottung eines Polypen in der Kehlkopfhöhle ohne blutige Eröffnung der Luftwege« (2. Aufl., Tübing. 1862; Nachtrag 1863);
»Chirurgische Heilmittellehre« (das. 1868-73);
»Arzneioperationen oder Darstellung sämtlicher Methoden der manuellen Applikation von Arzneistoffen« (das. 1869);
»Die Laryngoskopie und laryngoskopische Chirurgie« (das. 1865, mit Atlas; 2. Ausg. 1873);
»Die Galvano-Chirurgie« (das. 1870);
»Die galvanokaustischen Apparate und Instrumente« (das. 1878);
»Die Amputation der Gliedmaßen durch Zirkelschnitt mit vordern Hautlappen« (das. 1879).
2) Karl Georg, ausgezeichneter Romanist, geb. zu Helmstedt, studierte in Göttingen, [* 9] Heidelberg, [* 10] Tübingen, habilitierte sich hier 1840 als Privatdozent und ward 1844 außerordentlicher Professor. Seit 1849 als ordentlicher Professor der Rechte an den Universitäten Rostock, [* 11] Halle, Tübingen thätig, folgte er 1861 einem Ruf an die Universität Berlin, wo er 1872 zum Geheimen Justizrat ernannt wurde. Er starb daselbst. Sein Hauptwerk ist »Das Recht des Besitzes im Mittelalter und in der Gegenwart« (Tübing. 1848),
welches dem berühmten Savignyschen Werk über den Besitz ebenbürtig und ergänzend zur Seite steht. Außerdem schrieb er neben ¶
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Abhandlungen in Zeitschriften: »Quid conferant Vaticana fragmenta ad melius cognoscendum jus romanum« (Tübing. 1838);
»Fontes juris romani antiqui« (4. Aufl., das. 1860; mit Supplement von Th. Mommsen, Freiburg [* 13] 1881);
»Das Wesen der bona fides bei der Ersitzung« (Berl. 1872);
»Die Besitzklagen des römischen und heutigen Rechts« (Weim. 1874).
Auch begründete er 1861 mit Böhlau, Rudorff u. a. die »Zeitschrift für Rechtsgeschichte«. Mit E. Sachau veröffentlichte er ein »Syrisch-Römisches Rechtsbuch aus dem 5. Jahrhundert« (Leipz. 1880). Nach seinem Tod erschienen von ihm: »Kleinere Schriften« (Weim. 1882, 2 Bde.).
Vgl. Degenkolb, Karl Georg Bruns
(Freiburg
1881).
3) Ernst Heinrich, Astronom, geb. zu Berlin, studierte daselbst Mathematik, Astronomie, [* 14] Physik, wurde 1872 Rechner an der Sternwarte [* 15] zu Pulkowa, 1873 Observator an der Sternwarte zu Dorpat [* 16] und Dozent an der dortigen Universität, ging 1876 als außerordentlicher Professor der Mathematik nach Berlin und 1882 als Professor der Astronomie und Direktor der Sternwarte nach Leipzig. [* 17] Er schrieb: »Über die Perioden der elliptischen Integrale erster und zweiter Gattung« (Dorpat 1875);