1)
PaulViktor von, Chirurg, geb. zu Helmstedt, studierte seit 1831 in
Braunschweig,
[* 2]
Tübingen,
[* 3]
Halle
[* 4] und
Berlin,
[* 5] ließ sich 1837 in
Braunschweig als
Arzt nieder, lehrte daselbst seit 1839
Anatomie und schrieb sein »Lehrbuch der
allgemeinen
Anatomie« (Braunschw. 1841), wandte sich aber dann ausschließlich der
Chirurgie zu und wurde 1843 als ordentlicher
Professor der
Chirurgie nach
Tübingen berufen. Hier wirkte er bis 1882 und starb Auf allen Gebieten der
Chirurgie
thätig, hat sich Bruns besonders als Spezialarzt für Kehlkopfkrankheiten einen überDeutschlands
[* 6]
Grenzen
[* 7] weit hinausgehenden
Ruf erworben. Er verfügte über eine außerordentlich sichere und glänzende
Technik im
Gebrauch des
Kehlkopfspiegels,
dessen Anwendung er vielfach, namentlich auch in Bezug auf den hierzu erforderlichen
Beleuchtungsapparat, vervollkommt hat.
Er schrieb: »Handbuch der praktischen
Chirurgie«
(Tübing. 1854-60, 2 Bde.; mit
Atlas
[* 8] 1853 ff.);
Heinr., Mathematiker und Astronom, geb. zu Berlin, studierte 1866–71 in Berlin Mathematik, Astronomie
und Physik, war 1872–73 Rechner an der Sternwarte zu Pulkowa, 1873–76 Observator an der Sternwarte zu Dorpat und Docent an der
dortigen Universität, wurde 1876 als außerord. Professor der Mathematik nach Berlin und 1882 als ord.
Professor der Astronomie und Direktor der Sternwarte nach Leipzig berufen. In Berlin war auch am Geodätischen Institut und an der
Kriegsakademie thätig. Von seinen Arbeiten sind namentlich zu nennen: «Über die Perioden der elliptischen Integrale erster
und zweiter Gattung» (Dorpat 1875),
KarlGeorg, Jurist, geb. zu Helmstedt, studierte die Rechte in Göttingen, Heidelberg und Tübingen, war
kurze Zeit Rechtsanwalt in Braunschweig, habilitierte sich 1839 für röm. Recht in Tübingen, wurde 1844 zum
außerord. Professor ernannt, 1849 ord. Professor in Rostock, 1851 in Halle, 1859 in Tübingen, 1861 in Berlin, wo er starb.
Bruns veröffentlichte: «Das Recht desBesitzes im Mittelalter und in der Gegenwart» (Tüb. 1848),
eine ausgezeichnete Bearbeitung
der Dogmengeschichte der ältern ital. Jurisprudenz, «Die
Besitzklagen des röm. und heutigen Rechts» (Weim. 1874),
«Fontesjuris Romani antiqui» (Tüb. 1860; 5. Aufl.,
bearbeitet von Th. Mommsen, Freiburg
1886–87),
«Das Wesen der bona fides bei der Ersitzung» (Berl. 1872),
«Syrisch-Römisches Rechtsbuch
aus dem 5. Jahrh.» (mit E. Sachau hg., Lpz. 1880).
Für Holtzendorffs «Encyklopädie» (ebd. 1874; 4. Aufl. 1882) bearbeitete er die Geschichte und Quellen des röm. Rechts sowie
in einer ausgezeichnet knappen und klaren Weise das heutige röm. Recht. Seine «KleinerenSchriften» erschienen in 2 Bdn. (Weim.
1882). –
Paul Victor von, Chirurg, geb. zu Helmstedt, studierte in Braunschweig, Tübingen,
Halle und BerlinMedizin und ließ sich dann im Sommer 1837 als praktischer Arzt in Braunschweig nieder. Hier wurde ihm der Unterricht
in der allgemeinen Anatomie mit der Leitung der Präparierübungen an dem anatomisch-chirurg. Kollegium übertragen
und 1839 eine Professur an dieser Anstalt verliehen. Nachdem ein «Lehrbuch
der allgemeinen Anatomie des Menschen» (Braunschw. 1841) veröffentlicht, besuchte er, um sich speciell für
das Fach der Chirurgie vorzubereiten, 1841 Berlin, Wien
[* 20] und Paris,
[* 21] worauf er Ostern 1843 einem Rufe als ord. Professor der Chirurgie
und chirurg. Klinik nach Tübingen folgte, woselbst er starb. Bruns' Hauptwerke sind das «Handbuch
der praktischen Chirurgie» (Bd. 1 u. 2, Tüb. 1854–60),