Titel
Brunner*
,
2) Heinrich, Rechtshistoriker, geb. zu Wels in Oberösterreich, studierte zu Wien, [* 2] Göttingen [* 3] und Berlin, [* 4] habilitierte sich 1865 in Wien für deutsche Rechtsgeschichte, ward 1868 ordentlicher Professor in Lemberg, [* 5] 1870 in Prag. [* 6] Seit 1873 nimmt er den Lehrstuhl für deutsche Rechtsgeschichte an der Berliner [* 7] Universität ein. hat in seinen Schriften für die Geschichte des deutschen, fränkischen, normännischen u. anglo-normännischen Rechts Hervorragendes geleistet. Hierher gehören: »Zeugen- und Inquisitionsbeweis im deutschen Gerichtsverfahren karolingischer Zeit« (Wien 1851);
»Das anglo-normännische Erbfolgesystem« (Leipz. 1863);
»Das Gerichtszeugnis und die fränkische Königsurkunde« (in den »Festgaben für Heffter«, Berl. 1873).
In seiner epochemachenden
Schrift »Die Entstehung der
Schwurgerichte« (Berl. 1872) lieferte er zuerst
den quellenmäßigen Nachweis des durch die
Normannen vermittelten historischen Zusammenhanges zwischen
der englischen
Jury und fränkischen Prozeßinstituten.
Ferner sind zu nennen seine
Schrift »Zur
Rechtsgeschichte der römischen
und germanischen
Urkunde« (Berl. 1880, Bd.
1) sowie sein Hauptwerk, die als Teil des von
Binding herausgegebenen »Systematischen Handbuchs der deutschen
Rechtswissenschaft«
erscheinende »Deutsche
[* 8]
Rechtsgeschichte« (Leipz. 1887, Bd.
1). Auch auf politischem Gebiet ist Brunner
thätig gewesen, indem er 1863-64 in
Wort und
Schrift für die preußische
Führung in
Deutschland
[* 9] eintrat. Brunner
ist seit 1862 Mitglied des
Instituts für österreichische Geschichtsforschung.