Brüstung
,
bei Hochbauten derjenige Teil der
Mauer, welcher die ganze
Breite
[* 2] des
Fensters einnimmt und von dessen Unterkante
bis zum
Fußboden reicht. Um sich dem
Fenster bequem nähern zu können, und weil dieser Teil der
Mauer
außer dem Fenstergestell und dessen Übermauerung nichts zu tragen hat, erhält sie gewöhnlich im Innern der
Zimmer eine
nischenartige Vertiefung zwischen den Fenstergewänden, indem sie bei einer
Höhe von 0, 5-0, 75 m nur 0, 25-0, 38 m stark
ausgeführt wird. Erhält dieser Teil der
Mauer gleiche
Stärke
[* 3] mit den Fensterpfeilern, so heißt sie
vollgemauerte Brüstung.
Auch bei Fachwerkswänden nennt man die
Felder zwischen
Fußboden und Fensterbrett Brüstung.
Bei
Balkonen, Veranden,
Brücken,
[* 4]
Brunnen,
[* 5] steilen Abhängen etc. ist Brüstung
s. v. w.
Geländer.