Brüderschaften
,
religiöse, fromme Vereinigungen zu wohlthätigen oder religiösen
Zwecken. Wo die
Formen des eigentlichen
Mönchslebens zu eng und streng erschienen, begünstigte die römische
Kirche eine weitere und losere
Form des kirchlich geweihten Gemeinschaftslebens, bei dem das religiöse
Gelübde sich nur auf die
Teilnahme und
Hilfe bei einem
guten Werk (s.
Brückenbrüder) oder aus bestimmte Andachtsübungen beschränkte. Diese Brüderschaften
(confraternitates)
umfassen in der
Regel
Laien verschiedenen
Standes.
Dergleichen Brüderschaften
sind: die dem Jesuitenorden
nahestehende Marianische Sodalität, die
Brüderschaft
vom allerheiligsten
Herzen Jesu, dann die
Skapulier- und die Rosenkranzbrüderschaft
, die
Brüderschaft von der christlichen
Lehre
[* 3]
(Frères ignorantins) mit dem ausgesprochenen praktischen
Zweck des Volksunterrichts, die
Brüderschaft vom allerheiligsten
und unbefleckten
Herzen Mariä zur
Bekehrung der
Sünder, die
Franz-Xaverius- oder Missionsbrüderschaft
etc. Auch in die evangelische
Kirche sind durch die
innere Mission Brüderschaften
eingeführt worden.
Die in bestimmten Anstalten, namentlich in dem
Rauhen
Haus (s. d.) bei
Hamburg,
[* 4] ausgebildeten Sendboten und
Arbeiter derselben
bilden eine bleibende
Brüderschaft. Über die
Ähnlichkeit
[* 5] derselben mit den katholischen
Orden
[* 6] vgl. v.
Holtzendorff, Die
Brüderschaft
des
Rauhen
Hauses, ein protestantischer
Orden im
Staatsdienst (4. Aufl., Berl. 1861); Derselbe, Der Brüderorden
des
Rauhen
Hauses und sein Wirken in den
Strafanstalten (2. Aufl., das. 1862). Dagegen
Oldenberg, Die
Brüder des
Rauhen
Hauses
(2. Aufl., Berl. 1861).