Brüdergemeine
,
evangelische, oder Erneuerte Brüderunität, eine selbständige Religionsgemeinschaft innerhalb der prot. Kirche. Ihr Ursprung geht teils auf die alte Unität der Böhmischen Brüder (s. d.), teils auf den Grafen Zinzendorf (s. d.) zurück. Reste jener Brüder sammelten sich an der Grenze von Mähren, [* 2] verließen unter Christian Davids (s.d.) Führung die Heimat und siedelten sich 1722 auf den Besitzungen des Grafen Zinzendorf in der sächs. Oberlausitz an. Ihre Kolonie nannten sie Herrnhut und erhielten davon den Namen Herrnhuter.
Zunächst bildeten sie in kirchlicher Beziehung kein besonderes Gemeinwesen, sondern schlossen sich dem luth. Pfarrer Rothe zu Berthelsdorf an. Seit 1723 sammelte Zinzendorf mit Rothe in erbaulichen Hausversammlungen einen Kreis [* 3] erweckter Seelen um sich, dem sich auch die Brüder anschlossen. Am traten alle Einwohner von Herrnhut durch Annahme des unter Berücksichtigung der alten Verfassung der Brüder festgesetzten «Statuts» zu einem Verbande zusammen auf Grund brüderlicher Liebe und gegenseitiger Unterordnung.
Zinzendorf, der schon als Gutsherr eine gewichtige
Stellung einnahm, ward neben dem
Freiherrn von Wattewille aus Bern
[* 4] «Vorsteher»
der Gemeine; aus den zwölf
Ältesten wurden ihnen je vier als
Berater beigeordnet. Das
Bewußtsein der Zusammengehörigkeit
als einer Gemeine von Erweckten ward besonders lebendig bei der gemeinsamen Abendmahlsfeier in der
Kirche
zu
Berthelsdorf, dieser
Tag wird deshalb als der Stiftungstag der Brüdergemeine
gefeiert. Die Gemeine blieb indessen in enger
Beziehung zur evang.-luth.
Kirche. Erst nachdem 1735 David Nitschmann auf Grund des seit der alten Brüderkirche noch fortbestehenden Bischoftums zum ersten Bischof der erneuten Brüderkirche geweiht war und 1737 die Weihe Zinzendorfs gefolgt war, der dann auch die Leitung der verschiedenen Gemeinen übernahm, die sich mittlerweile auch an andern Orten Deutschlands [* 5] gebildet hatten, führte die vermehrte kirchliche Selbständigkeit auch eine gewisse Trennung von der evang. Landeskirche herbei.
Dennoch hat die Brüdergemeine
sich nie völlig und namentlich niemals grundsätzlich von dieser
losgesagt und überhaupt den Zusammenhang mit den größeren evang.
Kirchen bewahrt. In allen diesen will die Brüdergemeine
die wahren,
lebendigen
Christen sammeln und erkannte in sich selbst drei
«Tropen» an, je nachdem ihre
Glieder
[* 6] aus der luth., der reform.
oder der mähr.
Kirche zu ihr getreten waren. Später hat die Brüdergemeine
, besonders als die Ausschreitungen
und sinnlichen Abgeschmacktheiten der sog. Sichtungszeit 1743-50 überwunden waren, sich ausdrücklich
als der
Augsburgischen Konfession verwandt bezeichnet.
Auch stimmt
Spangenbergs «Idea fidei fratrum», die in der Brüdergemeine
hohes
Ansehen genießt, mit dem Lehrbegriff der
Augsburgischen Konfession wesentlich überein. Die Brüdergemeine
stellt
die persönliche Herzensgemeinschaft des Einzelnen mit dem
Erlöser und die innere Erfahrung der eigenen
Erlösung als das
eigentlich Wesentliche der
Religion der bloßen
Annahme irgendwelcher
Lehren
[* 7] entgegen und hat eine Ordnung des Gemeinschaftslebens
getroffen, die nur auf die Förderung dieser Heilsgemeinschaft abzielt.
Die dogmatische
Lehre
[* 8] tritt zurück, mit Ausnahme der Einen Grundwahrheit von der durch Christi
Tod geschehenen
Versöhnung der ganzen Menschheit
mit Gott und der Forderung, daß der Einzelne diese Wahrheit im lebendigen
Glauben am eigenen
Herzen erfahre. Vom
Pietismus (s.
Pietisten), mit dem die Brüdergemeine
das Dringen auf persönliche Aneignung des
Heils und die Sammlung
kleiner Gemeinen von Erweckten teilt, unterscheidet
sie der Umstand, daß dort das niederdrückende
Bewußtsein
der
Sünde und Schuld, hier die beseligende Gewißheit der
Erlösung und der Genuß eines steten vertrauten Umgangs mit dem
Heiland die wesentliche Grundstimmung des
Christen ausmacht.
Diese persönliche
«Konnexion» der Seelen mit dem Heiland, von
Zinzendorf unter dem
Bilde einer
Ehe des Gläubigen
mit Christo dargestellt und in jener Sichtungsperiode öfter stark sinnlich ausgemalt, giebt den Gliedern der Brüdergemeine
eine
sichere Freudigkeit und unerschütterliche Zuversicht ihres
Glaubens und Lebens. Die
Verfassung der Gemeine zeigt in Anlehnung
an die Ordnungen der alten Mährischen
Brüder ein
System eigentümlicher Einrichtungen und Gebräuche,
die sämtlich darauf abzielen, den persönlichen Herzensumgang des einzelnen Gläubigen mit dem Heilande zu fördern.
Daß
auch die Gemeine als solche einer besonders engen Gemeinschaft mit dem
Erlöser gewiß ist, wird ausgesprochen durch den
Satz:
der Heiland ist der Generalälteste
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der gesamten Brüdergemeine.
Am legte nämlich Leonh. Dober, der bisherige Generalälteste,
sein Amt nieder und man beschloß, an seine Stelle den Heiland selbst als den eigentlichen Ältesten anzunehmen. Die Gemeine
feiert noch alljährlich am 16. Sept. «die selige Erfahrung des Ältestenamtes Jesu».
Die praktische Bedeutung der Sache liegt u. a. darin, daß an die Stelle des einen Generalältesten ein
Kollegium von 12 Ältesten trat und daß man durch sie den schon früher eingeführten Gebrauch des Loses bei allen wichtigen
Entscheidungen rechtfertigte.
Das Los, dessen Gebrauch mehrfach gewechselt hat, wurde zuletzt am häufigsten angewandt bei Verleihung von Gemeineämtern und Aussendung von Missionaren. Nachdem das Los bei Heiraten schon 1820 abgestellt worden war, wurde der Gebrauch überhaupt nach und nach eingeschränkt. Die Generalsynode von 1889 hat den amtlichen Gebrauch des Loses gänzlich beseitigt. Solange Graf Zinzendorf lebte, war er der natürliche Vorsteher und Leiter aller Gemeinangelegenheiten und wurde auch 1743 als «Ordinarius» dazu bevollmächtigt.
Nach seinem Tode 1760 wurde durch die Synoden zu Marienborn 1764 und 1769 und zu Barby 1775 unter Spangenbergs Einfluß eine genau ausgearbeitete Verfassung eingeführt. An der Spitze der Gemeinschaft steht die Unitatsältestenkonferenz oder Unitätsdirektion zu Berthelsdorf bei Herrnhut. Sie gliedert sich in drei Departements: das Helfer- und Erziehungsdepartement leitet das Kirchen- und Schulwesen, das Vorsteherdepartement ordnet die äußern und ökonomischen Angelegenheiten, das Missionsdepartement besorgt das Werk der Heidenbekehrung.
Sie ernennt sämtliche Beamte und Prediger der Gemeine und nichts Wichtiges kann ohne ihre Zustimmung unternommen werden.
Sie ist verantwortlich der Generalsynode, die, je nach Bedürfnis, gewöhnlich alle 10 Jahre einberufen,
aus Abgeordneten der einzelnen Provinzen besteht, die durch die Provinzialsynode gewählt werden. Ein Auszug der Beschlüsse
der Generalsynode, Synodalverlaß genannt, wird allen Gliedern der Brüdergemeine
mitgeteilt. Vor dem Schlüsse jeder Generalsynode wird
eine neue Unitäts-Ältestenkonferenz gewählt.
Seit 1857 hat sich die früher einheitliche Unität in drei koordinierte Provinzen gegliedert: die deutsche, britische und amerikanische. Jede Provinz hat ihre eigene Provinzialsynode und ihre von dieser gewählte Provinzial-Ältestenkonferenz. Die Unitäts-Ältestenkonferenz schließt die deutsche Provinzial-Ältestenkonferenz und das Missionsdepartement als zwei koordinierte Teile in sich. Dadurch ist sowohl die Einheit des Ganzen als auch die geschichtlich überwiegende Bedeutung der deutschen Provinz gewahrt.
Durch das «Monatsblatt» und die jährlich erscheinenden Jahresberichte macht die Unitäts-Ältestenkonferenz jede einzelne Gemeine mit dem Zustand und den Angelegenheiten der Gesamtheit bekannt und giebt jährlich die sog. Losungen aus, d. h. die für jeden Tag des Jahres zur Leitung der Andacht bestimmten biblischen Deutsprüche. Wo die Mitglieder der in geschlossenen Gemeinorten wohnen, sind sie nach Geschlecht, Alter und Lebensverhältnis in besondere «Chöre» abgeteilt: der Kinder, der ledigen Brüder, der ledigen Schwestern, der Eheleute, der Witwer und der Witwen.
An der Spitze jedes Chors steht ein Chorpfleger, der die Seelsorge und Sittenzucht, und ein Vorsteher, der die ökonomischen Angelegenheiten leitet. Der Ehechor besteht aus sämtlichen Eheleuten der Gemeine, die zwar in besondern Häusern wohnen, aber unter Aufsicht und Beratung der Ältesten stehen. Die ledigen Brüder und ledigen Schwestern wohnen, soweit sie nicht einer Familie angehören, meist in gemeinsamen Gebäuden, dem Brüderhause und dem Schwesternhause, wo sie mit Arbeiten beschäftigt und zu gemeinschaftlichen Andachtsübungen angehalten werden.
Die meisten Orte haben auch ähnliche Häuser für die Witwen. Jede Gemeine steht unter einer Ältestenkonferenz, bestehend aus dem Gemeinhelfer, der als Prediger und oberster Leiter der Gemeine den Vorsitz führt, dem Gemeinvorsteher und den Chorbeamten. Ihr steht ein Aufseherkollegium zur Seite, das über ein sittliches, wohlanständiges und rechtliches Verhalten der Gemeinglieder wacht und bemüht ist, entstandene Streitigkeiten durch brüderlichen Vergleich zu schlichten.
Zur Beratung über außerordentliche Angelegenheiten vereinigt sich mit diesen Kollegien ein weiterer Ausschuß und bildet
mit ihnen den Gemeinrat. Die Kirchenämter gliedern sich in Bischöfe, Presbyter und Diakonen. Die Bischöfe,
deren ununterbrochene Nachfolge die Verbindung der Brüdergemeine
mit der alten Kirche der Böhmischen und Mährischen Brüder herstellt,
haben allein das Recht, die Ordination zu erteilen, sonst aber keine amtliche Gewalt, falls sie nicht zufällig zugleich Mitglied
einer der leitenden Behörden sind. Den Presbytern ist die geistliche Pflege einer Gemeine oder die Leitung
eines Missionsgebietes übertragen, die Diakonen dienen ihnen als Gehilfen.
Für die tägliche gemeinsame Erbauung ist durch gottesdienstliche Abendversammlungen gesorgt, außer denen zuweilen auch Versammlungen für die einzelnen Chöre gehalten werden. Außerdem feiert noch jede Gemeine gewisse Gedenktage, z. B. den 1. März als Stiftungstag (1457) der alten, den 13. Aug. als Stiftungstag (1727) der erneuerten auch den 6. Juli als Huß' Todestag, und jeder Chor seine Feste. Der Jahresschluß wird mit Vorlesung des «Jahresberichts», Rede und Gebet begangen. Der Ostermorgen wird bei Sonnenaufgang mit Liturgie an den Gräbern der Entschlafenen gefeiert. Das Abendmahl genießen alle, die dazu berechtigt sind, einmal in jedem Monat.
Um die Jugendbildung hat die Brüdergemeine
wesentliche Verdienste; ihre Erziehungsanstalten, bei deren Einrichtung
Zinzendorf die Franckeschen in Halle
[* 10] vor Augen hatte, genießen noch heute viel Vertrauen. Höhere Lehranstalten sind das Pädagogium
zu Niesky und das theol. Seminarium zu Gnadenfeld in Schlesien,
[* 11] das vorzüglich zur Bildung von Predigern
bestimmt ist. Ähnliche Anstalten giebt es in England und in den Vereinigten Staaten.
[* 12] Da der Zweck der Gemeine vorzugsweise
auf praktisches Christentum gerichtet ist, so trifft man unter ihren Beamten weniger eigentliche Gelehrte, wiewohl sich Männer
von vorzüglicher Geistesbildung, wie in ältern Zeiten Spangenberg, in der neuern der Bischof Albertini,
C. Brüdergemeine
Garve, H. A. Jäschke, H. Plitt, Brüdergemeine
Becker u. a. in ihrer Mitte ausgezeichnet haben. Infolge ihrer Grundsätze und Einrichtungen
blieb die Brüdergemeine
nicht bloß in der Denkart, sondern auch in Sitten und Kleidung fast unverändert. Die Schwestern in den Gemeinen
des europ. Kontinents tragen eigentümliche Kopfbedeckung, glatt anliegende
Häubchen, an denen die Farbe des Bandes den Chor andeutet, zu dem sie gehören; feuerrote Bänder haben die jungen Mädchen
bis zum 18. Jahre, blaßrote die ledigen
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Schwestern, blaue die Ehefrauen und weiße die Witwen. Karten- und Würfelspiel, Ball und Tanz gestatten sie nicht, wie überhaupt kein öffentliches Vergnügen, das die Geschlechter zusammenbringt. Wer gegen die Gemeineordnung und Sittlichkeit fehlt, wird erst durch Ermahnungen der Ältesten zurechtgewiesen, und wo diese nicht fruchten, durch Ausschließung vom Abendmahl bestraft, oder endlich veranlaßt, aus der Gemeine zu treten. Eins der wirksamsten Mittel, jede Unsittlichkeit abzuhalten, ist die anhaltende und angemessene Beschäftigung, die man allen Gliedern der Gemeine zu geben weiß.
Ihre Arbeitsamkeit und Geschicklichkeit, die Ausbreitung und Lebhaftigkeit ihres Handels sind rühmlich bekannt. Die Unitäts-Ältestenkonferenz
verwaltet einen die ganze Gesellschaft mit ihren allgemeinen Bedürfnissen umfassenden Haushalt, der
durch die Einkünfte aus den Unitätsgütern und den hie und da auf allgemeine Rechnung betriebenen Gewerben, durch jährliche
Beiträge der Mitglieder und durch Vermächtnisse unterhalten wird. Brüdergemeine
sind an folgenden Orten auf dem
europ. Kontinent: in Herrnhut, Kleinwelka (seit 1751), Niesky (1742), Neusalz a. d. Oder (1744), Gnadenberg
(1743), Gnadenfrei (1743), Gnadenfeld (1782), Neudietendorf (1764), Gnadau (1767), Ebersdorf (1746), Königsfeld in Baden
[* 14] (1807),
Neuwied (1750), Berlin
[* 15] und Rixdorf, Breslau,
[* 16] Guben,
[* 17] Hausdorf in Schlesien, Norden
[* 18] in Ostfriesland, Christiansfeld in Schleswig;
[* 19]
Pottenstein, Böhmisch-Rothwasser, Tschenkowitz und Dauba in Böhmen;
Montmirail, Peseux, Chaux-de-Fonds und Locle in der franz. Schweiz; [* 20]
Zeist bei Utrecht [* 21] und Haarlem. [* 22]
Auch die Gemeine zu Bethel in Südaustralien ist der deutschen Provinz angeschlossen, desgleichen in Rußland, wo sie 1764 Vorrechte erhielten, bis vor kurzem der Gemeinort Sarepta (s. d.) im Gouvernement Saratow. Diese Gemeine ist jedoch 1892 aus dem allgemeinen Verband der [* 23] Unität ausgeschieden, um sich der luth. Kirche anzuschließen. Außerdem giebt es Brüdersocietäten oder Gemeinverbindungen in den Landeskirchen ohne kirchliche Trennung von diesen: in Bremen, [* 24] Potsdam, [* 25] Cottbus, [* 26] Danzig, [* 27] Königsberg, [* 28] Basel, [* 29] Straßburg, [* 30] Kopenhagen, [* 31] Stockholm [* 32] und andern Orten, besonders zahlreich in Livland [* 33] und Esthland.
Auch in England fanden sie Eingang, wo sie zu Fulneck in der Grafschaft Yorck, zu Fairfield in Lancaster und zu Ockbrook in Derby ihre Hauptniederlassungen gründeten und bereits 1749 durch eine Parlamentsakte als eine alte bischöfl. Kirche anerkannt wurden. In Irland ist ihre Hauptkolonie Gracehill in der Grafschaft Antrim. Im ganzen zählt man in Großbritannien [* 34] 39 Gemeinen mit 5300 Mitgliedern. Ebenso haben sie Niederlassungen in Nordamerika, [* 35] wo die ersten Gemeinen zu Bethlehem, Nazareth und Litiz in Pennsylvanien und zu Salem in Nordcarolina gegründet wurden, und jetzt 68 Gemeinen bestehen mit 18400 Mitgliedern.
Die Gesamtzahl der Gemeinemitglieder beträgt 33000, in Europa [* 36] allein 14000; davon entfallen auf die deutsche Provinz 8800. Ihre Kolonien außer Europa entstanden durch Missionen. Der Grundsatz, diese nur in Verbindung mit der Kolonisation zu betreiben, die eingeborenen Mitglieder der Kolonie durch nützliche Arbeit zu beschäftigen und ihnen zugleich eine allgemeine Bildung zu geben, hat viel zur Förderung ihres Missionswesens beigetragen. Übrigens werden nur diejenigen zur Taufe zugelassen, die durch veränderte Lebensweise und gute Aufführung Beweise ihres Glaubens geben.
Die erste Mission, nach St. Thomas, ward von Zinzendorf 1732 unter Begünstigung der dän. Regierung veranstaltet. Die wichtigsten Missionen befinden sich auf den drei dän. Inseln in Westindien: [* 37] Ste. Croix, St. Thomas und St. Jean, ferner auf Jamaika (seit 1754), St. Christopher, Antigua (seit 1756), Barbados (seit 1765), Tabago (seit 1812), in Surinam (seit 1735), in Demerara, unter den Indianern in Canada und in den Vereinigten Staaten, auf der Mosquitoküste (seit 1848), in Grönland (seit 1733), Labrador (seit 1771), Alaska (seit 1885), auf dem Vorgebirge der Guten Hoffnung unter den Hottentotten, Kaffern und Tambuckis (seit 1736), in Australien [* 38] (seit 1849) und im Westen vom Himalaja (seit 1853), im ganzen in 19 Provinzen, dazu neuerdings in Deutsch-Ostafrika und auf der Nordspitze des austral.
Festlandes (Nord Queensland). Es wurden 1891 gezählt 115 Stationen, 155 Missionare, 1045 eingeborene Gehilfen, zu denen über 600 Frauen als Helferinnen kommen, 235 Schulen, etwa 84000 getaufte Heiden (im ganzen über 90000 in Pflege der Missionare). Die Gemeine besitzt seit 1869 in Niesky eine Missionsschule zur Ausbildung der Missionare und giebt ein «Missionsblatt» (1892 der 56.Jahrg.) heraus, in dem sie nur über ihre eigene Missionsarbeit berichtet.
Litteratur. Cranz, Alte und neue Brüderhistorie (Barby 1772);
(Hegners) Fortsetzung von Cranz' Brüderhistorie (2 Bde., ebd. 1791–1804; Gnadau 1816);
Schaaff, Die evangelische Brüdergemeine
(Lpz. 1825);
Geschichte der erneuten Brüderkirche (von E. W. Cröger, 3 Tle., Gnadau 1852–54);
Joh. Fr. Schröder, Der Graf Zinzendorf und Herrnhut (2. Aufl., Lpz. 1863);
G. Burkhardt,
Zinzendorf und die Brüdergemeine
(Gotha
[* 39] 1866);
Brüdergemeine
Becker, Zinzendorf im Verhältnis zu Philosophie und Kirchentum seiner
Zeit (Lpz. 1866);
Synodal-Verlaß von 1888 u. 1889 (Gnadau 1890);
Schneckenburger, Vorlesungen über die Lehrbegriffe der kleinern prot.
Kirchenparteien (Frankf. 1863); Nitschl, Geschichte des Pietismus, Bd. 3 (Bonn [* 40] 1886); Burckhardt, Die Brüdergemeine, Tl. 1 (Gnadau 1893).
S. auch die Litteratur zu Zinzendorf.