Bruder
,
in der eigentlichen Bedeutung eine
Person männlichen
Geschlechts, die mit einer andern von einerlei
Vater und
Mutter abstammt (rechter, vollbürtiger Bruder
, frater germanus); dann auch eine solche, die mit einer andern
bloß denselben
Vater oder dieselbe
Mutter hat
(Halbbruder, Stiefbruder
, frater uterinus oder consanguineus,
je nachdem die
Mutter oder der
Vater gemeinschaftlich ist). Fälschlich werden auch
Kinder aus ganz verschiedenen
Ehen, die gar
nicht blutsverwandt miteinander sind,
Brüder (Stiefbrüder) genannt, wenn sich der
Vater des einen mit der
Mutter des andern
ehelich verbunden hat (zusammengebrachte
Kinder).