Brokmannen
,
fries. Stamm, in der Gegend von Aurich [* 2] in Hannover. [* 3] Das noch jetzt so genannte Brokmer Land, das acht Kirchspiele umfaßt, hatte ¶
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früher einen weit größern Umfang und bis zur Mitte des 14. Jahrts., wo die Brokmannen
nach dem Beispiele anderer fries. Landschaften
unter gewissen Bedingungen einen Häuptling ernannten, eine rein demokratische Verfassung. Neben den allgemeinen fries. Gesetzen
hatten sie noch, wie die übrigen fries. Landschaften, ihre besondern Willküren, die wegen
ihres reichen Inhalts sowie ihres hohen Alters zu den wichtigsten Rechtsquellen und Denkmälern der altfries.
Sprache
[* 5] gehören. Dieses sog. Brokmer Landrecht stammt aus der letzten Hälfte des 13. Jahrh. und wurde von Wiarda, «Willküren
der Brokmannen»
(Berl. 1820),
besser von Karl von Richthofen in den «Fries. Rechtsquellen» (ebd. 1840) und in «Lex Frisonium» (Leeuwarden 1866) herausgegeben.