Brinz
,
Aloys von, namhafter Rechtslehrer, geb. zu Meiler im Algäu, studierte in München [* 2] und Berlin [* 3] und trat sodann in den praktischen Justizdienst seines Heimatlandes, ohne jedoch das eingehendere wissenschaftliche Studium des römischen Rechts, zu welchem ihn Rudorff in Berlin angeregt hatte, aufzugeben. Eine Frucht seiner Arbeiten auf diesem Gebiet war die Abhandlung »Die Lehre [* 4] von der Kompensation« (Leipz. 1849), durch welche er sich zuerst in weitern Kreisen als tüchtiger Romanist Anerkennung verschaffte. 1851 zum außerordentlichen Professor an die Universität Erlangen [* 5] berufen, wirkte er dort seit 1854 als ordentlicher Professor des römischen Rechts, seit 1857 in gleicher Eigenschaft an der Hochschule zu Prag. [* 6]
Neben einer erfolgreichen akademischen Lehrthätigkeit entwickelte Brinz
, seitdem er 1861 in den böhmischen
Landtag und in der
Folge in den österreichischen
Reichsrat gewählt worden war, zugleich eine hervorragende Wirksamkeit als
parlamentarischer Redner und
Politiker, indem er die deutschen
Interessen entschieden vertrat und namentlich durch seine Berichterstattung
über das Lehnsablösungsgesetz den
Sieg über das föderalistische Tschechentum und die feudale
Aristokratie entscheiden half. 1866 folgte
er einem
Ruf an die
Universität
Tübingen.
[* 7]
Hier vollendete er sein »Lehrbuch der
Pandekten«
(Erlang. 1857-71, 2 Bde.; 3. Aufl.
1884), ein Werk mit selbständigem
System und voll von scharfsinnigen
Entwickelungen. Auch die aus das Jahr 1866 folgende politische
Bewegung in Süddeutschland ließ Brinz
nicht teilnahmlos, wenngleich er ein
Mandat für den württembergischen
Landtag, dessen
Majorität ihn übrigens zum Mitglied des
Staatsgerichtshofs erwählte, ablehnte. Seit 1871 ist an der
Universität
München thätig. Er schrieb unter anderm noch:
»Kritische
Blätter zivilistischen
Inhalts«
(Erlang. 1852-53).