Brinkmann,
Heinrich Rudolf, Rechtsgelehrter, geb. 3. Jan. 1789 zu Osterode am Harz, studierte in Göttingen und ward nach Veröffentlichung seiner Schrift »Die Erbfolge nach dem Code Napoléon« (Götting. 1812) Privatdozent daselbst. Im J. 1813 wurde er Advokat, Prokureur beim westfälischen Distriktsgericht und Assessor des Kriminalhofs, 1814 Advokat beim Oberappellationsgericht zu Celle, 1815 Notar, 1817 Beisitzer des Göttinger Spruchkollegiums, 1819 Professor in Kiel und 1834 Rat bei dem neuerrichteten Oberappellationsgericht daselbst. 1855 unter dänischer Gewaltherrschaft in Ruhestand versetzt, ward er 1865 unter der österreichischen Verwaltung zu der Bundes-Zivilprozeßkommission berufen. Er starb hochbetagt 20. Jan. 1878 in Kiel. Von seinen Werken sind noch anzuführen: »Institutionum juris romani libri V« (Götting. 1818; 2. Aufl., Schlesw. 1822); »Notae subitaneae ad Gaji Institutionum commentarios« (das. 1821); »Über die richterlichen Urteilsgründe« (Kiel 1826); »Publizistische Prüfung der Beschwerden des Herzogs Karl von Braunschweig« (das. 1829); »Wissenschaftlich-praktische Rechtskunde« (Schlesw. 1831, Bd. 1); »Aus dem deutschen Rechtsleben« (Kiel 1862); »Über das Justizwesen in den Elbherzogtümern« (das. 1867). - Sein Sohn Alfred, geb. 19. Jan. 1825 zu Kiel, seit 1879 Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht, hat sich
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durch seine große Monographie »Die Begründung der Klagen des Reichsrechts und des gemeinen Rechts nach dem Reichszivilprozeß« (Leipz. 1883, 2 Bde.) einen Namen gemacht.