Er starb in
Göttingen. hat
sich um die historische Begründung der
Theorie desZivilprozesses und um die Bekanntmachung der mittelalterlichen
Prozeßlitteratur hohe
Verdienste erworben.
HansKarl, Rechtslehrer, geb. zu Bayreuth,
[* 7] wandte sich vom Studium der Theologie zu dem der Rechte und
wurde Advokat zu Nürnberg, 1842 ord. Professor in Erlangen, 1845 in Göttingen. Hier starb er B.s
Verdienste liegen in der histor. Begründung der Theorie des Civilprozesses sowie in der Erforschung der mittelalterlichen
Prozeßlitteratur. Sein Hauptwerk führt den Titel«Über exekutorische Urkunden und Exekutivprozeß» (2 Tle., Nürnb. 1839; 2. Aufl.
1845). Außerdem schrieb er: «Summatim cognoscere, quid et quale fuerit apud Romanos» (Erlangen 1843),
«Rechtsfälle zum akademischen Gebrauch» (2 Hefte, Gött.
1848-50),
«Einleitung in die Theorie der summarischen Prozesse» (Lpz. 1859),