Brevier
(Breviarium
Romanum s. liturgicum), das gesetzliche Andachtsbuch der römisch-katholischen
Geistlichkeit bei
den vorgeschriebenen Gebetstunden (s.
Chordienst und
Horasingen). Die von
Gregor VII. 1074 für die römische
Kirche vorgeschriebene
Zusammenstellung von
Gebeten und
Formularen wurde später mannigfach umgearbeitet, von
Pius V. 1568 allgemein eingeführt und
unter
Clemens VIII. 1602 und
Urban VIII. 1632 weiter verbessert. Jetzt hat es beinahe alle andern Breviere
(verschiedener
Mönchsorden,
Bistümer etc.) verdrängt.
Seinen
Inhalt bildet eine Sammlung von Gebetformeln,
Hymnen,
Responsorien,
Antiphonien,
Abschnitten aus der
Bibel,
[* 2] aus den
Kirchenvätern
und Heiligengeschichten. Das Ganze zerfällt in vier Teile: Hiemalis, Vernalis, Aestivalis und Auctumnalis, und in vier Hauptabteilungen:
Psalterium, Proprium
de tempore, Proprium
de Sanctis,
Commune Sanctorum. Nach den päpstlichen
Verordnungen
und den
Aussprüchen der
Konzile des 15. und 16. Jahrh. ist jeder, der die höhern
Weihen empfangen hat, jeder Pfründner etc.
zum
Gebrauch des Breviers
verpflichtet und die Übergehung eines der acht
Stücke, aus welchen die tägliche
Andacht
besteht, eine
Todsünde. Auf seine Verbesserung hat das
vatikanische Konzil angetragen. Nach der
Revision unter
Urban VIII. wurde
die
Ausgabe des
»Breviarium Romanum« in der Plantinschen Druckerei zu
Antwerpen
[* 3] 1675 veranstaltet; seitdem ist dasselbe unendlich
oft gedruckt worden (in
Deutschland
[* 4] zuletzt Regensb. 1866, 4
Tle.;
Kempten
[* 5] 1879).