Breviarium
(lat.), kurze Übersicht über etwas,
Auszug, Wirtschaftsbuch, dann auch kurzer
Auszug aus größeren Werken.
Das Breviarium
Augusti, von den spätern röm.
Kaisern als Breviarium.
Imperii fortgesetzt, enthält statist.
Notizen über die
Armee, die Einnahmen
u. s. w. Das Breviarium
Alaricanum ist eine Sammlung röm.
Rechtsbestimmungen, welche König
Alarich II. 506 für die im westgot.
Reiche lebenden
Römer
[* 2] veranstalten ließ. Vor dem 16. Jahrh.
hieß diese Sammlung auch
Liber legum, Lex Romana Visigothorum, Lex Theodosiana, Lex mundana. Sie enthält namentlich den
Codex Theodosianus nebst einer Anzahl späterer Novellen, eine Bearbeitung von Gajus' Institutionen
u. s. w. Die neueste
Ausgabe veranstaltete Hänel («Lex Romana Visigothorum», 2 Bde.,
Berl. 1847-49). -
Über das Breviarium
Romanum s.
Brevier.