Brevet
(franz., spr. bröwä; v.
lat. brevis), kurzer
Brief, in
Frankreich königlicher
Gnadenbrief, der dem Empfänger einen Vorzug,
Titel oder sonst eine
Auszeichnung verlieh. So nannte man
Ducs à brevet
solche
Herzöge, die nur den
Titel eines Herzogtums erhielten; Brevets
de joyeux
avènement oder de serment de fidélité waren solche Brevets
, die einem
Geistlichen die
Hoffnung auf die erste erledigte
Präbende
sicherten. Durch ein vom König eigenhändig unterschriebenes Brevet
wurde den Höflingen die
Erlaubnis erteilt, das bevorzugte Hofkleid (blau mit goldenen
Tressen) zu tragen. Brevet
d'invention oder auch bloß Brevet, s. v. w.
Patent. - In
England und in
Nordamerika
[* 2] versteht man unter Brevet
die Bestallungsurkunde für einen
Offizier, welchem ein gewisser
Offiziersrang, jedoch ohne die entsprechende
Stelle in der
Armee, als bloßer
Titel verliehen wird. In
England
ist mit dem Brevetrang
auch eine mäßige Gehaltsaufbesserung verbunden, jedoch nur bei der
Infanterie.