ursprünglich jede kürzere Zuschrift, dann aber besonders ein päpstliches Schreiben, das sich von der
Bulle (s. d.), außer
durch seine
Kürze, auch durch die geringere Wichtigkeit unterscheidet, die den Beirat oder einen Beschluß der
Kardinäle
nicht nötig macht. Von den
Motus proprii oder den Privatschreiben des
Papstes wohl zu unterscheiden, enthält
das Breve stets offizielle
Entscheidungen und
Verordnungen. Der
Papst spricht darin in seiner eignen
Person ohne weitere
Kurialien,
weshalb er sich in der Überschrift
Papa nennt und den, an welchen das Breve gerichtet ist, mit Dilecte fili anredet. Das Breve wird
nicht vom
Papst unterzeichnet, sondern bloß vom Segretario de'
Brevi kontrasigniert und statt des Bleisiegels mit dem Geheimsiegel
des
Papstes, dem
Fischerring in rotem
Wachs und in einer blechernen
Kapsel, versehen, weshalb es auch die
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Unterschrifthat:DatumRomae sub annulo piscatoris. Durch ErlaßLeos XIII. vom wurden die Hauptunterschiede zwischen
und Bulle beseitigt.
(vom lat. brevis, «kurz»; davon
das deutsche «Brief»),
jeder schriftliche Erlaß, speciell ein solcher des päpstl. Stuhls, welcher bei
minder wichtigen Angelegenheiten auf Papier oder fein geglättetem Pergament in lat. oder ital. Sprache
[* 3] ergeht. Abgefaßt werden
die Breve entweder in dem Sekretariat der Breve (secretaria brevium) oder in der Datarie, gesiegelt mit dem
päpstl. Fischerringe und unterschrieben vom Kardinal-Sekretär der Breve. Sie ergehen teils offen,
teils geschlossen. Dagegen sind die Bullen (s. d.) die feierlichere Form der päpstl.
Erlasse. Die Hauptunterschiede zwischen und Bullen sind durch den Erlaß Leos XIII. vom beseitigt worden. Konsistorialbullen
heißen diejenigen, welche in einem Konsistorium der Kardinäle feierlich verkündigt werden; Encykliken (s. d.)
oder Allokutionen (s. d.) diejenigen, welche an die gesamte
Christenheit gerichtet sind. Die Rechtskraft ist bei allen diesen Formen päpstl. Erlasse die gleiche; sie beginnt principiell
mit der Verkündigung in Rom
[* 4] («Urbi et Orbi»),
doch erfährt dieses Princip eine notwendige thatsächliche Modifikation, wenn
auch eine jurist. Notwendigkeit der Publikation in den Diöcesen seitens der Kurie bestimmt abgelehnt
wird. Die Verkündigung in Rom erfolgt durch Anschlag an der apostolischen Kanzlei sowie an den Thüren des Lateran und von
St. Peter. Über dieKontrolle der Staaten s. Placet. (S. auch Dekretalen.) - In der Musik ist Breve (frz. Brève) soviel wie Brevis
(s. d.).