Bresche
(franz.
Brêche, Sturmlücke,
Wall- oder Mauerbruch), die Öffnung, welche entweder durch
Geschütz oder durch
Minen in einem Festungswall hergestellt wird, um dem stürmenden
Fußvolk einen
Weg in das
Innere zu bahnen.
Um in die Eskarpemauer eines Festungswerks durch
Geschütz Bresche
zu legen, schoß man früher vom
Glacis aus (direkter Bresche
schuß)
zuerst einen Horizontalschnitt in 1/3-¼ der
Höhe der
Mauer über ihrem
Fußpunkt, hierauf an jeder Seite einen
Vertikalschnitt und dann in das so losgeschnittene
Mauerwerk selbst, um es zum Einsturz zu bringen.
Die
Erde stürzt dann nach und bildet eine unter 30-40° ansteigende erklimmbare
Rampe. Heute erschießt man mit kurzen 15 und 21
cm
Kanonen die Bresche
auf 1000-1200 m nicht systematisch, sondern unregelmäßig, demolierend (indirekter Bresche
schuß).
Man gab der Bresche
bisher Zugbreite, wenigstens 25
Schritt, fordert aber in neuerer Zeit noch eine größere
Breite.
[* 3] Eine wirklich
ersteigbare Bresche
heißt gangbar, ungangbar, wenn entweder stehen gebliebene Mauertrümmer oder vom Verteidiger
hinaufgeworfene
Bäume,
Verhaue etc. das Ersteigen unmöglich machen.
Bis zum 19. Jahrh. galt der
Kommandant einer
Festung
[* 4] für gerechtfertigt, wenn er nach wirklich gelegter
gangbarer Bresche
kapitulierte und so der Stadt
Sturm und
Plünderung ersparte.
Carnot zuerst sprach sich mit Entschiedenheit gegen
diesen
Grundsatz aus. Daß die
Besatzung mit brennender
Lunte durch die Bresche
hatte abziehen können, galt lange als
Beweis der
ehrenvollen
Übergabe einer
Festung, während ein Abmarsch aus den
Thoren für den Befehlshaber eines eingenommenen
Platzes nach dem angenommenen
Begriff von
Kriegsehre schimpflich war. Wollte eine Stadt einen aus einem glorreichen
Krieg heimkehrenden
Feldherrn mit den höchsten
Ehren empfangen, so riß man ein
Stück der Stadtmauer ein, und er hielt durch diese Bresche
seinen Einzug.
Über Bresche
sowie Breschbatterien vgl. auch
Festungskrieg.