Brautkranz
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ein Kranz, mit welchem die jungfräuliche Braut bei der Hochzeitsfeier geschmückt wird. Witwen und Bräute, die bereits Mutter geworden oder notorisch unsittlich gelebt haben, dürfen diesen Schmuck nicht tragen, zu welchem man in Deutschland [* 2] Myrtenzweige, im Schwarzwald auch Weißdorn, in Frankreich und England Orangenblüten, in Italien [* 3] und der französischen Schweiz [* 4] weiße Rosen, in Spanien [* 5] rote Rosen und Nelken, in Litauen Raute, in Böhmen, [* 6] Krain [* 7] und Kärnten Rosmarin verwendet. In Hessen [* 8] und andern Ländern zieht man künstliche oder getrocknete Blumen oder einen Kranz mit vielen bunten Bändern und in der deutschen Schweiz das sogen. Schäppeli mit gemachten Blumen vor. Auf den griechischen Inseln sind Weinranken üblich, in andern Ländern kleine Kronen [* 9] (s. Brautkrone). Die ¶
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Sitte, der Braut einen Kranz von dem der Venus geweihten Myrtenbaum aufzusetzen, ist heidnischen Ursprungs und bürgerte sich
bei der christlichen Trauung erst seit dem 4. Jahrh. ein, nachdem die alten Kirchenväter heftig dagegen geeifert hatten. Nach
neuerer Sitte wird der am Abend des Hochzeitstags zerteilt und die Zweige unter die unverheirateten Hochzeitsgäste,
denen allen ein Tanz mit der Braut zusteht, verteilt (»Abtanzen des Brautkranzes«
). Die Gewohnheit, auch den Bräutigam zu bekränzen,
wie es schon bei den Juden, auch bei den Griechen und Römern Sitte war, hat sich im Abendland nur noch auf dem Land hier und
da erhalten. Verheiratete Frauen werden nach 25jähriger Ehe an ihrem Hochzeitstag mit einem silbernen
und nach 50jähriger Ehe mit einem goldenen Brautkranz
geschmückt.