(mittelhochd. brut), eine Frauensperson von dem Moment des gesetzlich gültigen Verlöbnisses bis zur Schließung
des Ehebundes. Die Befugnisse und Verpflichtungen, welche Bräutigam und Braut durch das Verlöbnis übernehmen, beschränken
sich in juristischer Beziehung auf die gegenseitigen Rechtsansprüche zur Vollziehung der versprochenen Ehe oder auf genügende
Abfindung und Entschädigung. Diesem fügte die Praxis die Bestimmung hinzu, daß, wenn ein Bräutigam nach
gesetzlich geschehenem Verlöbnis am Vollzug der Ehe durch den Tod gehindert wird und Brautkinder hinterläßt, die letztern
für eheliche angesehen werden und als Erben des Bräutigams gelten sollen.
Doch ist dies nur eine Bestimmung partikularer Gesetzgebung, kein Satz des gemeinen Rechts. Das römische Recht
bedingt keinerlei Förmlichkeiten zum Abschluß des Ehebundes, und das kanonische Recht läßt sogar die etwa vor der Trauung
erzeugten Kinder von Verlobten eheliche sein, indem sich nach den Satzungen des letztern ein Verlöbnis (sponsalia de futuro)
durch einen zwischen den Verlobten stattgehabten Beischlaf sofort in eine gültige Ehe (sponsalia de praesenti)
umwandeln sollte; doch ist dies eine Bestimmung, die schon
längst keine praktische Geltung mehr hat.
heißt ein Mädchen oder eine Witwe von der Zeit der Verlobung (s. d.) an bis zur Schließung der Ehe. Im Mittelhochdeutschen
bezeichnete Braut die junge Frau am Hochzeitstage, die Neuvermählte, wie noch jetzt das entsprechende
engl. Wort bride. Im ältern deutschen Rechte soll noch der Brautkauf üblich gewesen sein, welcher dahin erklärt wird, daß
der Vater oder Vormund ein Lösegeld für Entlassung der Braut aus der
Vormundschaft oder Gewalt erhielt. Indessen wird auch dasjenige,
was an den Herrn einer Leibeigenen zu zahlen war, wenn diese geheiratet wurde, Brautkauf oder Brautlösung
genannt.
Die Eltern pflegen der Braut vor der Hochzeit eine Ausstattung (s. d.) zu geben. Dasjenige, was zur Tragung der Lasten der Ehe von
ihnen mitgegeben wird, heißt in manchen Gegenden Brautgabe oder Brautschatz. Diesem Brautschatze entsprechend giebt dann
der Verlobte eine Widerlage, welche der Braut zufallen soll, wenn sie Witwe wird; außerdem pflegte er am
Tage nach der Hochzeit eine Morgengabe als Geschenk zu geben. Den Töchtern regierender Häuser gab vielfach das Land einen
im Wege der Steuer aufzubringenden Betrag, welcher Brautsteuer (auch Prinzessinnensteuer) genannt wurde. - Brautgeschenke
heißen Geschenke, welche Verlobte einander mit Rücksicht auf das Verlöbnis machen (sponsalitia largitas).
Das geltende Recht enthält Vorschriften, welche über deren Rückgabe oder Nichtrückgabe für den Fall bestimmen, daß das
Verlöbnis durch den Tod oder die Schuld eines Teiles aufgelöst wird; vgl. z. B. Preuß. Allg. Landr. II, 1, §§. 112, 122,
123, 132; Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §§. 1583-1587; Code civil Art. 1088; Österr. Bürgerl. Gesetzb.
§. 1247.
Schon früh wurde es ziemlich allgemein Sitte, daß der Bräutigam der Braut zur Verlobung öffentlich den Brautring als Sinnbild
ehelicher Treue ansteckte (vgl. Hofmann, Über den Verlobungs- und den Trauring, Wien 1870), worauf Umarmung und Brautkuß folgten.
Bei der Hochzeit, wozu und Bräutigam ihre beiderseitigen Verwandten und Freunde durch Hochzeitbitter
einluden, führte der Brautführer oder Brautmann den Brautzug, in dem sich auch die Brautjungfern, deren Zahl oft 20 überstieg,
befanden.
Die Braut erschien dabei in ältester Zeit in langem, losem Haar, dem Zeichen der bewahrten Reinheit, später mit dem
Brautkranz von Blumen oder Myrten oder der Brautkrone (im 18. Jahrh. noch sehr üblich) und dem Brautschleier.
Die Farbe des Schleiers war die weiße, später auch die rote; er deutete nach Ambrosius auf die eheliche Schamhaftigkeit,
und der heil. Augustin will, daß die Schleier nicht so fein seien, daß sie gleichsam nur als Netze auf dem
Kopf erscheinen. Schon die Juden bekränzten den Bräutigam, die Griechen und Römer beide Brautleute.
In der griech. Kirche bekränzt der Priester mit dem geweihten Kranze beide und heftet ihn bei der zweiten Ehe wenigstens auf
die Schulter der Verlobten, während die russ. Kirche den Kranz nur bei der ersten Vermählung gestattet.
Beim Brautzuge wie beim Zusammengeben des Paares erschollen nach alter Sitte die Brautgesänge, wofür die Kirche, seitdem sie
ihre Mitwirkung bei der Hochzeitsfeier gesichert hatte, die Brautmesse bei der kirchlichen Trauung einführte.
Letztere geschah in mittelalterlichen Zeiten häufig unter einer Thür an der Nordseite der Kirche, die
deshalb die Brautthür genannt und mit plastischen Kunstwerken, meist den klugen und thörichten Jungfrauen (wie an der Sebald-
und Lorenzerkirche in Nürnberg, Martinikirche in Braunschweig, Jakobikirche in Rothenburg a. d. Tauber), geziert wurde. Nach
der Zusammengebung wurde im Hause der ein Mittagsmahl eingenommen und am Abend die Braut durch die Brautmutter,
die Eltern oder Vormünder unter Begleitung der Gäste in die Brautkammer geführt und
mehr
hier, nachdem sie den Brautkranz mit der Brauthaube vertauscht hatte, dem Bräutigam übergeben; denn das Ehebett mußte öffentlich
beschritten werden, sollte die Ehe gültig sein. Manchmal gab dem im Bett liegenden Paare der Geistliche den Brautsegen. Nach
einer Weile kehrten dann Brautführer und Gäste zurück und brachten dem jungen Paare einen Trunk, oder
wenn es am nächsten Morgen geschah, ein Frühstück, Brauthuhn, und legten der Braut neue Kleider vor das Bett.
Damit hatte dann die Braut das eheliche Leben begonnen. In betreff des Brautstandes haben sich eine Menge Gebräuche
und Sitten erhalten, die bei verschiedenen Völkern abweichen. So findet sich in Gebirgsgegenden, z. B.
in den Alpen, vornehmlich aber in Altrußland noch die Brautschau. Hier wird jede zum 15. oder 16. Jahre herangereifte Jungfrau
bis zur ersten Woche der großen Fastenzeit vor Ostern in ihrer Wohnung zurückgehalten, dann aber am Sonntag bräutlich geschmückt
zur Kirche gebracht und den heiratslustigen Jünglingen durch Vermittelung einer Freiwerberin (Swacha)
förmlich zur Brautschau ausgestellt. Findet sie keinen Werber, so wiederholt sich dieses nach Jahresfrist, wenn sie sich
nicht zur Braut Christi, d. i. zur Nonne erklärt.