Braut
heißt ein Mädchen oder eine
Witwe von der Zeit der
Verlobung (s. d.) an bis zur Schließung der
Ehe. Im Mittelhochdeutschen
bezeichnete Braut
die junge Frau am Hochzeitstage, die Neuvermählte, wie noch jetzt das entsprechende
engl. Wort bride. Im ältern deutschen
Rechte soll noch der
Brautkauf üblich gewesen sein, welcher dahin erklärt wird, daß
der
Vater oder Vormund ein
Lösegeld für Entlassung der Braut
aus der
Vormundschaft oder Gewalt erhielt. Indessen wird auch dasjenige,
was an den Herrn einer Leibeigenen zu zahlen war, wenn diese geheiratet wurde,
Brautkauf oder
Brautlösung
genannt.
Die Eltern pflegen der Braut
vor der
Hochzeit eine
Ausstattung (s. d.) zu geben. Dasjenige, was zur Tragung der Lasten der
Ehe von
ihnen mitgegeben wird, heißt in manchen Gegenden Brautgabe
oder Brautschatz. Diesem Brautschatze entsprechend giebt dann
der Verlobte eine Widerlage, welche der Braut
zufallen soll, wenn sie
Witwe wird; außerdem pflegte er am
Tage nach der
Hochzeit eine Morgengabe als Geschenk zu geben. Den
Töchtern regierender Häuser gab vielfach das Land einen
im Wege der
Steuer aufzubringenden Betrag, welcher Braut
steuer (auch Prinzessinnensteuer) genannt wurde. - Brautgeschenke
heißen Geschenke, welche Verlobte einander mit Rücksicht auf das Verlöbnis machen (sponsalitia largitas).
Das geltende
Recht enthält Vorschriften, welche über deren Rückgabe oder Nichtrückgabe für den Fall bestimmen, daß das
Verlöbnis durch den
Tod oder die Schuld eines
Teiles aufgelöst wird; vgl. z. B.
Preuß. Allg. Landr. II, 1, §§. 112, 122,
123, 132; Sächs.
Bürgerl. Gesetzb. §§. 1583-1587;
Code civil Art. 1088; Österr.
Bürgerl. Gesetzb.
§. 1247.
Schon früh wurde es ziemlich allgemein
Sitte, daß der Bräutigam der Braut
zur
Verlobung öffentlich den Brautring
als
Sinnbild
ehelicher
Treue ansteckte (vgl. Hofmann,
Über den
Verlobungs- und den
Trauring,
Wien
[* 2] 1870), worauf Umarmung und Brautkuß
folgten.
Bei der
Hochzeit, wozu und Bräutigam ihre beiderseitigen Verwandten und Freunde durch Hochzeitbitter
einluden, führte der
Brautführer oder Brautmann
den Brautzug, in dem sich auch die Brautjungfern, deren Zahl oft 20 überstieg,
befanden.
Die Braut
erschien dabei in ältester Zeit in langem, losem
Haar,
[* 3] dem Zeichen der bewahrten Reinheit, später mit dem
Brautkranz von
Blumen oder Myrten oder der Braut
krone (im 18. Jahrh. noch sehr üblich) und dem Braut
schleier.
Die
Farbe des Schleiers war die weiße, später auch die rote; er deutete nach
Ambrosius auf die eheliche Schamhaftigkeit,
und der heil.
Augustin will, daß die Schleier nicht so fein seien, daß sie gleichsam nur als
Netze auf dem
Kopf erscheinen.
Schon die
Juden bekränzten den Bräutigam, die Griechen und
Römer
[* 4] beide Brautleute.
In der griech. Kirche bekränzt der Priester mit dem geweihten Kranze beide und heftet ihn bei der zweiten Ehe wenigstens auf die Schulter der Verlobten, während die russ. Kirche den Kranz nur bei der ersten Vermählung gestattet. Beim Brautzuge wie beim Zusammengeben des Paares erschollen nach alter Sitte die Brautgesänge, wofür die Kirche, seitdem sie ihre Mitwirkung bei der Hochzeitsfeier gesichert hatte, die Brautmesse bei der kirchlichen Trauung einführte.
Letztere geschah in mittelalterlichen Zeiten häufig unter einer Thür an der Nordseite der Kirche, die deshalb die Brautthür genannt und mit plastischen Kunstwerken, meist den klugen und thörichten Jungfrauen (wie an der Sebald- und Lorenzerkirche in Nürnberg, [* 5] Martinikirche in Braunschweig, [* 6] Jakobikirche in Rothenburg [* 7] a. d. Tauber), geziert wurde. Nach der Zusammengebung wurde im Hause der ein Mittagsmahl eingenommen und am Abend die Braut durch die Brautmutter, die Eltern oder Vormünder unter Begleitung der Gäste in die Brautkammer geführt und ¶
mehr
hier, nachdem sie den Brautkranz mit der Brauthaube vertauscht hatte, dem Bräutigam übergeben; denn das Ehebett mußte öffentlich beschritten werden, sollte die Ehe gültig sein. Manchmal gab dem im Bett [* 9] liegenden Paare der Geistliche den Brautsegen. Nach einer Weile kehrten dann Brautführer und Gäste zurück und brachten dem jungen Paare einen Trunk, oder wenn es am nächsten Morgen geschah, ein Frühstück, Brauthuhn, und legten der Braut neue Kleider vor das Bett.
Damit hatte dann die Braut das eheliche Leben begonnen. In betreff des Brautstandes haben sich eine Menge Gebräuche und Sitten erhalten, die bei verschiedenen Völkern abweichen. So findet sich in Gebirgsgegenden, z. B. in den Alpen, [* 10] vornehmlich aber in Altrußland noch die Brautschau. Hier wird jede zum 15. oder 16. Jahre herangereifte Jungfrau bis zur ersten Woche der großen Fastenzeit vor Ostern in ihrer Wohnung zurückgehalten, dann aber am Sonntag bräutlich geschmückt zur Kirche gebracht und den heiratslustigen Jünglingen durch Vermittelung einer Freiwerberin (Swacha) förmlich zur Brautschau ausgestellt. Findet sie keinen Werber, so wiederholt sich dieses nach Jahresfrist, wenn sie sich nicht zur Braut Christi, d. i. zur Nonne erklärt.