Brater
,
Karl Ludw. Theod.,
liberaler Publizist und Politiker, geb. in
Ansbach,
[* 2] studierte in
Erlangen,
[* 3]
Heidelberg
[* 4] und
Würzburg
[* 5] die
Rechte, wurde
Nov. 1848
Bürgermeister von Nördlingen,
[* 6] legte aber dies
Amt bereits Anfang 1851 nieder. Darauf widmete
er sich einer eifrigen publizistischen Thätigkeit. 1851 begründete er in Nördlingen die
«Blätter für administrative Praxis
und Polizeigerichtspflege zunächst in
Bayern»,
[* 7] die er bis 1860 redigierte. 1855 siedelte Brater
nach
München
[* 8] über und gab mit
Bluntschli seit 1856 das «Deutsche
[* 9] Staatswörterbuch» heraus, für
das er eine Reihe wertvolle
Artikel schrieb. Gegen das reaktionäre
System des Ministeriums von der Pfordten-Reigersberg
rief er 1858 die «Zeitschrift für
¶
mehr
Gesetzgebungs- und Verwaltungsreform» ins Leben. Seit 1858 Vertreter Nürnbergs im bayr. Landtag, stand er bald an der Spitze der
Fortschrittspartei. Seit Anfang 1859 redigierte er die «Bayerische Wochenschrift».
In der von ihm begründeten «Süddeutschen Zeitung» (seit trat er für die Annahme der preuß. Führung auf und wurde
Mitbegründer des «Deutschen Nationalvereins». Im Dez. 1863 wurde er von der Deutschen Abgeordnetenversammlung in Frankfurt
[* 11] in den Sechsunddreißiger Ausschuß gewählt, dessen Geschäftsführer er wurde. Brater
starb zu München. Von seinen
jurist. Arbeiten sind zu nennen: «Über Reform des Erbrechts zu Gunsten der Notleidenden» (Münch. 1848),
«Bemerkungen über den Entwurf einer neuen Gemeindeordnung für das Königreich Bayern» (Nördl. 1850),
die Ausgabe der «Verfassungsurkunde des Königreichs Bayern» (4. Aufl., ebd. 1872). Zu Dollmanns Werk «Die Gesetzgebung des Königreichs Bayern seit Maximilian II.» schrieb er Kommentare (Erlangen 1853 fg.).