Branntwein
regal
(Branntwein
monopol), ausschließliches Vorrecht des
Staats auf Fabrikation oder Verkauf von
Branntwein. Dasselbe ist eine eigentümliche Form der
Besteuerung des Branntwein
verbrauchs. Das Branntweinregal
bestand früher in der Form
des
Handelsmonopols in
Großrußland, der Verkauf von
Branntwein durfte nur in
den der
Krone gehörigen
Schenken stattfinden, deren
Betrieb an den Meistbietenden auf je vier Jahre verpachtet wurde. Die
Regierung kaufte den
Branntwein von
den Produzenten und verkaufte ihn wieder an die
Pachter jener
Schenken, die ihn aber nur um bestimmte
Prozente teurer wieder
verkaufen durften. Seit ist an
Stelle des
Regals eine
Branntweinsteuer eingeführt.