(Stigma), das Einbrennen von Zeichen auf einen Teil des Leibes, als
Strafe oder Verschärfung von
Strafen,
auch zum
Zweck der Wiedererkennung.
Bei den
Römern fand die Brandmarkung statt als
Strafe für entlaufene Sklaven,
welchen ein F (fugitivus) eingebrannt wurde, zur Bezeichnung der zu Zwangsarbeit in den
Bergwerken Verurteilten und zwar bei
diesen nicht im
Gesicht,
[* 2] sondern an
Händen und
Ohren. In
Frankreich bestand die Brandmarkung bis 1832 für die
Galeerensklaven, welchen
ein T F (travaux forcés) eingebrannt wurde.
oder Waden angebracht werden, nicht auf dem Gesicht, «das nach dem Ideal der Schönheit himmlisch gebildet und gegen solchen
Unglimpf zu schützen sei». Auch das kanonische Recht kennt das Brandmarken, und in Frankreich war bis 1832 der Galeerensträfling
mit dem FeuermaleT. F. (travaux forcés) gezeichnet. In Deutschland
[* 6] ist diese Strafschärfung nie gemeinrechtlich
gewesen und besteht überhaupt nicht mehr.