Brandgiebel
,
s. Brandmauern. ¶
Brandmauer,
aus gebrannten Steinen aufgeführte Mauer bei Feuerungsanlagen, [* 3] insbesondere aber die Mauer, welche ein Gebäude von dem nebenstehenden scheidet und die Verbreitung des Feuers bei entstehendem Brand verhindern soll. Zu diesem Zweck wird die Brandmauer vom Fundament aus bis zur Giebelspitze (Brandgiebel), ja selbst noch 30-50 cm über die Dachfläche hinaus in einer Stärke [* 4] von 30-45 cm aufgeführt, wobei es unstatthaft ist, dieselbe mit Öffnungen zu versehen. Die Brandmauer zwischen städtischen Gebäuden ist, namentlich bei den ältern, sehr häufig eine gemeinschaftliche.