Schrift, durch welche Einzelne oder eine Gesamtheit mit
Brandstiftung bedroht werden.
Das
Strafgesetzbuch des
DeutschenReichs (§ 126) bestraft die
Störung des öffentlichen
Friedens durch Androhung eines gemeingefährlichen
Verbrechens, wohin namentlich die Bedrohung mit Brandbriefen gehört, mit Gefängnis bis zu einem Jahr.
die schriftliche Bedrohung mit Brandstiftung (s. d.), wird, als Störung des öffentlichen Friedens durch
Androhung eines gemeingefährlichen Verbrechens, nach §. 126 des Reichs-Strafgesetzbuchs mit Gefängnis bis zu einem Jahre
bestraft.