Brüche
(Brüchte), im mittelalterlichen Rechtsleben sowohl die geringern
Verbrechen, auch
Frevel genannt, die beim
Brüchtengericht untersucht wurden, und deren
Strafe in
Geld bestand, als auch diese
Strafen selbst, welche
im Fall der Zahlungsunfähigkeit
des Thäters in gelindere, nicht verstümmelnde körperliche
Züchtigungen verwandelt wurden.
Daher nannte
man diese
Übertretungen auch
»Sachen, die an
Haut
[* 2] und
Haar
[* 3] gehen«.
Hohe Brüche
dagegen, auch
Ungerichte genannt, waren
Verbrechen,
»welche an
Hals und
Hand
[* 4] gingen«, d. h.
Todesstrafe oder eine verstümmelnde
Strafe nach sich zogen. Diese gehörten vor die
Zent- oder
Halsgerichte.