Botschafter
(frz. ambassadeur; aus dem mittellat.
ambactio; vom althochd. ambaht, d. h. Dienst,
Amt) heißen die Gesandten (s. d.) der obersten Rangklasse. Nach dem Herkommen
werden ihnen die päpstl. Legati a latere oder Nuntien gleichgestellt. Die Botschafter
repräsentieren nicht bloß
wie die andern Gesandten den
Staat, sondern außerdem die persönliche Würde des
Souveräns. Deshalb ist auch die Sendung
von Botschafter
mit größern Kosten verbunden; aus demselben
Grunde werden aber auch in dem Hofceremoniell und
an den
Höfen die Botschafter
bevorzugt. So steht ihnen nach älterer
Auffassung das
Recht zu, jederzeit bei dem
Souverän, bei welchem
sie beglaubigt sind, persönliche
Audienz zu erhalten, von welchem 1870 der französische Botschafter
Benedetti beim König Wilhelm
von
Preußen
[* 2] in
Ems den
[* 3] bekannten Gebrauch gemacht hat. Fürst
Bismarck hat indes dieses
Recht bestritten,
und keinenfalls kann es in konstitutionellen
Staaten mit
Umgehung des verantwortlichen Ministers ausgeübt werden. Das gleichfalls
in
¶
mehr
Anspruch genommene Recht des Vortritts beim Minister des Auswärtigen vor jedem Gesandten, auch wenn dieser länger im Vorzimmer
gewartet hat, ist von dem amerik. Gesandten Bancroft in Berlin
[* 5] dem englischen Botschafter
unter Billigung der deutschen Regierung streitig
gemacht worden. Gewöhnlich senden nur Großmächte aber auch andere Staaten von königl. Rang, ohne Unterschied
ob Monarchien oder Republiken, können Botschafter
senden und empfangen, wovon die Türkei
[* 6] und neuerdings Spanien
[* 7] Gebrauch gemacht haben.
Das Deutsche Reich
[* 8] ist durch Botschafter
vertreten in Frankreich, Großbritannien,
[* 9] Italien,
[* 10] Österreich-Ungarn,
[* 11] Rußland, Spanien, der Türkei
und den Vereinigten Staaten
[* 12] von Amerika;
[* 13] diese acht Staaten unterhalten auch in Berlin.