Sie unterliegt infolge davon auch der Besprechung und der
Kritik im
Schoß der betreffenden parlamentarischen
Körperschaft. Die besonders feierliche Form der Botschaft wird nur bei besonders wichtigen Gelegenheiten gewählt,
z. B. bei einer
Auflösung der
Volksvertretung, bei einer
Kriegserklärung, bei
Eröffnung oder Schließung der parlamentarischen
Session u. dgl.
In denVereinigten Staaten
[* 2] von
Nordamerika
[* 3] pflegt der
Präsident bei der
Eröffnung desKongresses
dem letztern eine Botschaft zugehen zu lassen, in welcher der Gesamtzustand der
Union überhaupt erörtert wird. Im
DeutschenReich
haben namentlich die kaiserliche Botschaft vom mit welcher der
Reichstag eröffnet ward, und die Botschaft vom eine
besondere Bedeutung gewonnen, weil darin die
Sozialpolitik der Reichsregierung dargelegt ward. Auch enthielt die Botschaft vom die
Ankündigung der Tabaksmonopolvorlage. - In einem andern
Sinn versteht man unter Botschaft eine Gesandtschaft ersten
Ranges.
Ihre Botschaft ist gen Hanes gekommen,
Jes. 30, 4. Du sendest deine Botschaft in die Ferne,
Jes. 57, 9. Daß
eine Botschaft unter die Heiden gesandt sei,
Jer. 49, 14. Obadj. 1.
heißt im konstitutionellen Staate eine Mitteilung des Staatsoberhaupts an die Landesvertretung, in welcher
das erstere auf direkte Weise zu der letztern spricht, im Gegensatz zu den gewöhnlichen Vorlagen und Eröffnungen, welche
das Ministerium als solches, wennschon ebenfalls im Namen des Staatsoberhaupts, macht. Die Mitunterschrift und Verantwortlichkeit
der Minister darf darum aber keineswegs solchen Botschaften fehlen, da im konstitutionellen Staate kein Regierungsakt ohne
diese Gültigkeit hat.
Doch sind in der neuern preußisch-deutschen Geschichte mehrfach ohne ministerielle Gegenzeichnung vorgekommen, so die Botschaft Wilhelms
I. von 1863, die Botschaft Wilhelms II. über die Arbeiterschutzgesetzgebung vom Febr. 1890. Besonders bekannt und
wegen ihres Inhalts als histor. Dokumente wichtig sind die Botschaft, welche herkömmlicherweise der Präsident der Vereinigten Staaten
von Amerika
[* 5] jedesmal dem Kongreß bei dessen Eröffnung vorlegt, und worin er sich über den Gesamtzustand
der Union in allen Beziehungen, über die äußern Angelegenheiten, das Verhältnis der Bundesgewalt zu den Einzelstaaten u. s. w.
ausspricht. In Frankreich hatte Napoleon III. dieses Beispiel nachgeahmt. - Botschaft heißt ferner die oberste Behörde des diplomat.
Dienstes, s. Botschafter.