oder Rondebosse nennt man, im Gegensatz zu den auf einer wirklichen oder gedachten Unterlage dargestellten halberhabenen
[* 1]
Figuren, die Ausführung von
[* 1]
Figuren in runder, von allen Seiten freier Form, als
Büsten,
Statuen u. s. w. Das Wort Bosse ist zwar im 16. Jahrh.
als Fremdwort (ital. bozza) ins Deutsche
[* 2] eingeführt worden, gehört etymologisch
aber zu dem altdeutschen Worte pôzan, bôzen (got. bautan), das
Schlagen bedeutet.
(spr. boss'),Abraham, franz. Kupferstecher und Radierer, geb. 1611 zu
Tours,
[* 4] gest. daselbst 1678;
seine zahlreichen
Blätter sind namentlich kulturgeschichtlich interessant. Bosse schrieb:
«Traité des manières de graver
sur l'airain par le moyen des eaux-fortes» (Par. 1645; deutsch, Nürnb. 1652 u. ö.)
und
Abhandlungen über Perspektive und Geometrie.
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Als solcher leitete er die wirtschaftliche Abteilung desselben und war insbesondere bei der Ausarbeitung und parlamentarischen
Vertretung der socialpolit. Gesetzgebung beteiligt. Bei der Wiedereinberufung des Staatsrats im Febr. 1890 zur Vorbereitung
der Arbeitsschutzgesetzgebung wurde er zum Staatssekretär desselben und im Jan. 1891 zum Staatssekretär
des Reichsjustizamts und als solcher zum Vorsitzenden der Kommission für die Bearbeitung des Entwurfs eines Bürgerl.
Gesetzbuchs für das Deutsche Reich ernannt. Nach dem Rücktritt des Ministers Grafen Zedlitz-Trützschler übernahm er das
preuß. Unterrichts- und Kultusministerium. Mit Eifer nahm er sich auch außeramtlich der Interessen
des Beamtenstandes an und ist seit 1882 Herausgeber der «Monatsschrift für deutsche
Beamte» (Grünberg).
[* 11] In Gemeinschaft mit Woedtke bearbeitete er einen Kommentar zum Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz
(2 Tle., Lpz. 1890‒91 u. ö.). AndereSchriften von ihm: «Grundzüge konservativer Politik. In Briefen konservativer Freunde
über konservative Partei und Politik in Preußen»
[* 12] (anonym, Berl. 1868),