Borough
(engl., spr. börro; in älterer angelsächs.
Wortform Byrig, Borge, Borgh oder Borhoe, identisch mit dem deutschen
Burg) bezeichnete ursprünglich einen geschützten,
zur Zuflucht vor feindlichen
Angriffen dienenden Platz. Zur Zeit der
Angelsachsen bezeichnete man damit
alle Ortschaften, welche die
Rechte einer eignen
Gemeinde hatten. Vorzugsweise hießen jedoch Boroughs
(byrigas) solche Ortschaften,
an deren
Spitze ein erwählter Byriggerêfa oder Portgerêfa
(»Burggraf«) stand.
Durch die normännische
Eroberung, durch welche die Feudalverfassung nach
England kam, wurden die Boroughs
ihrer munizipalen
Selbständigkeit beraubt und erhielten erst allmählich gegen bestimmte
Abgaben an die
Krone dieselbe, durch
Charters verbrieft,
zurück.
Orte, die so städtische
Gerechtsame erworben hatten, führten den
Namen Boroughs.
Sie standen unmittelbar unter dem
König und mußten zu den allgemeinen
Volksversammlungen, aus denen das
Parlament erwuchs, Vertreter schicken.
Weil jedoch häufig diese Vertretung für eine kostspielige
Last gehalten wurde, so gaben viele Boroughs
ihre Landstandschaft auf. Einige derselben erhielten sie später zurück, während die
Könige, zuletzt
Karl II. (für
Newark),
noch öfters kraft ihres
Rechts mehreren
Orten die Privilegien eines Borough
erteilten. Im
Lauf der Zeit gingen viele dieser alten
Boroughs
ein oder verödeten
(rotten boroughs), so daß die
Wahl der Parlamentsdeputierten auf wenige
Häuser
oder in die
Hände weniger
Familien kam, die sogen. pocket boroughs.
Andre Ortschaften hatten sich dagegen zu volkreichen, blühenden Städten erhoben (wie Manchester, [* 3] Birmingham, [* 4] Leeds, [* 5] Sheffield [* 6] etc.), ohne im Unterhaus vertreten zu sein. Deshalb wurde durch die Reformbill von 1832 das Repräsentationsrecht der kleinern Orte ganz aufgehoben und größern, bisher nicht repräsentierten Städten beigelegt, wonach in England 184 Städte 319, in Wales 57 Städte und Flecken 14 Abgeordnete zum Parlament sandten. In ähnlicher Weise wurden die das Repräsentationsrecht der Städte betreffenden Verhältnisse in Schottland und Irland geordnet; ersteres beschickt aus 7 Städten und 69 Flecken das Parlament mit 23, letzteres aus 33 Städten und Flecken mit 39 Deputierten.
Obgleich nun mehr als 30 Boroughs
in
England ihre Landstandschaft verloren, behielten sie doch ihre Munizipalverfassung bei;
daher unterscheidet man jetzt die Boroughs
in munizipale (municipal boroughs) und in parlamentale (parliamentary
boroughs
), je nachdem sie Abgeordnete wählen oder nicht. Die letztere
Klasse nennt man auch vorzugsweise Boroughs
im
Gegensatz
zu den
Shires. Da jede
City politisch auch Borough
ist, so ist der Unterschied zwischen beiden nur ein statistischer.