Bootsmann,
ein erfahrener Seemann, der hauptsächlich die Aufsicht über sämtliches Tauwerk auf dem Schiff führt, dessen Instandhaltung zu besorgen und alle dahin einschlagenden Arbeiten anzuordnen und zu überwachen hat.
Auf Kriegsschiffen hat er den Rang eines Deckoffiziers (s. d.), der Oberbootsmann den eines Oberdeckoffiziers;
auf Handelsschiffen rangiert er zwischen Steuerleuten und Matrosen.